Ansprüche sichern

27.11.2014

Weihnachtsgeld futsch, Urlaubsgeld futsch, verspätet gezahlte und zu geringe Gehaltserhöhungen, möglicherweise Nachforderungsmöglichkeiten wegen altersdiskriminierender Besoldung – Widersprüche, Klagen, was ist schon entschieden, welche Entscheidungen stehen noch aus?
Ansprüche sichern

Hier kann man schnell den Überblick verlieren!

Letztendlich führen die ganzen Kürzungen und Streichungen der letzten Jahre dazu, dass Bund und Länder die Beamtinnen und Beamten wahrscheinlich nicht mehr amtsangemessen besolden. Insbesondere sind auch die teilweise großen Unterschiede zwischen den Bundesländern nicht zu verstehen.

In unserer letzten Landesvorstandssitzung haben wir erneut beraten, was sinnvoller Weise zu tun ist. Fakt ist, dass beim Bundesverfassungsgericht sieben Verfahren zur Entscheidung angenommen wurden, in denen verschiedene Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichte die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung als nicht mehr gegeben erachteten. Zu diesen Verfahren von Richtern und Leitenden Oberstaatsanwälten ist eine Anhörung beim Bundesverfassungsgericht für den 03.12.2014 terminiert. Laut Vorankündigung soll generell entschieden werden, wie eine amtsangemessene Besoldung ermittelt werden muss.

Fakt ist auch, dass die Landesregierung nicht freiwillig nachzahlt. Insofern müssen mögliche finanzielle Ansprüche individuell geltend gemacht werden. Diese können rückwirkend maximal für das Jahr der Erstantragstellung geltend gemacht werden. Wer also für 2014 seine Ansprüche noch geltend machen will, hat nur noch wenige Wochen Zeit.

Nach unserer Auffassung sollten diese Ansprüche gesichert werden können, wenn das Formular ausgefüllt und an die zuständige Oberfinanzdirektion geschickt wird. Der Landesvorsitzende des BDK wird noch einmal in einem persönlichen Gespräch mit Minister Pistorius die Sachlage erörtern.

Wir bleiben am Ball!

Der geschäftsführende Landesvorstand

 

Widerspruchsschreiben

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