Antiquierte Aus- und Fortbildungskonzepte beim Zoll

13.01.2018

BDK fordert „Y-Ausbildung“ und eigenständiges ZKA
Antiquierte Aus- und Fortbildungskonzepte beim Zoll

Einem aktuellen Bericht zufolge beabsichtigt die im Januar 2016 eingerichtete Generalzolldirektion (GZD) die eigene Aus- und Fortbildung neu auszurichten. Grund dafür soll das Ergebnis der Prüfung durch den Bundesrechnungshof sein, welche ein zukunftsweisendes Standortkonzept empfahl.

Im Dezember wurden die ersten Ergebnisse der mit der Aufgabe betrauten Arbeitsgruppe vorgestellt. Der erste Vorschlag sieht die Erweiterung der vorhandenen Aus- und Fortbildungsstandorte in Münster, Plessow und Sigmaringen um fünf weitere Einrichtungen in den s.g. Bedarfsregionen vor. Erstaunlicherweise fehlt an dieser Stelle jedoch die Auseinandersetzung mit den Inhalten der Aus- und Fortbildung.

Adäquat zu ihrem Selbstbild als ein bunter Gemischtwarenladen bildet die Zollverwaltung weiterhin nur Generalisten aus, die von der Kfz-Steuer bis zu den Spezialeinheiten alles flexibel abdecken sollen. Das ist als ob Daimler-Benz seine Mitarbeiter vom Mechaniker bis zu der Vorstandsebene einheitlich und gemeinsam ausbilden würde. Ein nicht nur überholter, sondern vor allem teurer und praxisfremder Ansatz!


Von den ca. 40.000 Beschäftigten des Zolls werden 14.000 bei der Bekämpfung unterschiedlichster Formen der Kriminalität eingesetzt. Die dort benötigten Kenntnisse werden beim Zoll fast ausschließlich im Rahmen der Fortbildung und somit erst nach der Laufbahnprüfung vermittelt. Die Zollfahnder machen dies beim Zollkriminalamt (ZKA), die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) sowie sonstige Kontrolleinheiten an den Standorten der allgemeinen Zollverwaltung. Die Lerninhalte werden nicht aufeinander abgestimmt, was zu unterschiedlichem Wissensstand und Standards führt.

Es ist an der Zeit, diesen längst überholten Zustand zu ändern. Der BDK setzt sich nicht nur für die Einführung der s.g. Y-Ausbildung beim Zoll, sondern auch für eine moderne Personalgewinnung und –entwicklung ein.

Zu diesem Zweck soll das Zollkriminalamt in seiner Rolle und Aufgabenwahrnehmung gestärkt und aus der derzeit existierenden Struktur der Generalzolldirektion herausgelöst werden.

Der BDK setzt sich außerdem für eine Überprüfung der zollinternen Struktur aller Bereiche ein, die mit der Bekämpfung der mittleren, schweren und organisierten Kriminalität betraut sind. Dazu gehört auch der Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.