Argumente für eine BDK-Mitgliedschaft

23.02.2015

Der BDK-Landesvorsitzende Sebastian Fiedler nimmt Stellung zum „Newsletter Ermittlungsdienst“ der GdP NRW
Argumente für eine BDK-Mitgliedschaft

„Es ist erschreckend, mit welchen Mitteln sich die GdP bei der Kriminalpolizei auf Mitgliederfang begibt und den BDK dabei attackiert und diskreditiert. Ich hätte nicht gedacht, dass sie das nötig hat. In diesen ernsten und schweren Zeiten für die Polizei in Nordrhein-Westfalen sowie wegen der bevorstehenden Tarif- und Besoldungsdiskussionen wäre es eigentlich angezeigt gewesen, dass die drei Polizeigewerkschaften in den elementaren Fragen zusammen stehen und nicht aufeinander einhacken. Leider erfordern die vielen stil- und niveaulosen Desinformationen nun ausführliche Richtigstellungen. Wir werden daher in der kommenden Zeit in aller Ruhe nach und nach zu den einzelnen Themen sachlich informieren. Ich bin persönlich sehr enttäuscht darüber, dass das notwendig geworden ist.“

 

(Mitglieder-)stärkste Interessensvertretung der Kripo GdP?

Die Behauptung gehört ins Land der Fabeln verbannt. Die Ergebnisse der Personalratswahlen sind öffentlich nachlesbar. Bei der Wahl des PHPR erhält der BDK jeweils nahezu alle Stimmen aus der Kripo. Weitere Erläuterungen erübrigen sich.

 

Funktionszuordnung - Hat die GdP wirklich zusätzliche Beförderungsstellen im "Ermittlungsdienst“ erreicht?

Dies ist seit vielen Jahren wohl die dümmste und dreisteste Lüge, die die Kolleginnen und Kollegen der Polizei erreicht hat. Es wäre intelligenter gewesen, zu schweigen und Gras über die Angelegenheit wachsen zu lassen. Es sind nicht nur die Zahlen falsch. „Vergessen“ wurde die Erwähnung der Tatsache, dass mit Zustimmung und Mitwirkung der GdP bei Schaffung der Funktionszuordnung 500 Stellen A 12 und A 13 von der Kripo zur Schutzpolizei verlagert wurden. Hiergegen richteten sich sodann massive Interventionen und Proteste des BDK. Erst hierdurch lies sich das Innenministerium unter damaliger Leitung von Dr. Ingo Wolf erweichen, dem BDK-Vorschlag zuzustimmen, zusätzliche Stellen A 12 und A 13 zu erwirken. Diese sollten selbstverständlich ausschließlich die zuvor verloren gegangenen 500 Stellen kompensieren. Vor allem die GdP wirkte jedoch darauf hin, dass diese Stellen zu etwa 2/3 erneut an die Schutzpolizei gingen und lediglich 170 Stellen bei der Kripo landeten. Trotz zusätzlicher Aufgaben fehlen der Kripo somit noch immer 330 Stellen im Vergleich zur Zeit vor der Funktionszuordnung. Wer in der Kripo A 12 oder A 13 werden will, ist in vielen Behörden daher gezwungen, zur Schutzpolizei zu wechseln. Ob das die Kollegen der Schutzpolizei freut? Nur der BDK engagiert sich beharrlich gegen den Widerstand der GdP, um diese Ungerechtigkeit zumindest abzumildern und hat Minister Ralf Jäger hierzu einen ersten Vorschlag unterbreitet.

 

Verständnis von Personalratsarbeit

Für den PHPR und die örtlichen Personalräte gilt die Neutralitätspflicht. Der Personalrat handelt weder im Auftrag, noch im Interesse einer Gewerkschaft, sondern ausschließlich im Interesse von Dienststelle und Beschäftigten. Insoweit darf die Zugehörigkeit der Beschäftigten zu einer oder keiner Gewerkschaft bei der Personalratsarbeit keinerlei Rolle spielen. Der BDK bekennt sich ausdrücklich zu diesen Werten und steht für Klüngel und Cliquenwirtschaft nicht zur Verfügung.

Verhandlungspartner in Tarif- und Besoldungsrunden

Der BDK gehört keiner Dachorganisation an und ist parteipolitisch unabhängig. Die Tarifverhandlungen folgen eigenen Regeln. Der BDK bringt sich hier zielgerichtet im Hintergrund ein und schließt im Einzelfall Allianzen. Besoldungsrunden sind keine „Verhandlungen“. Die letzten Konsultationen der Landesregierung kamen allein deswegen zustande, weil u. a. der BDK als eine maßgebliche treibende Kraft die Oppositionsparteien im Landtag zu einer Normenkontrollklage animierte, die wiederum erst dazu führte, dass der Verfassungsgerichtshof das Besoldungsgesetz kippte. Erst hierdurch kam es überhaupt zu den Konsultationen der Landesregierung. An deren Ende erkauften sich die verhandelnden Gewerkschaften und Dachorganisationen mit Ausnahme des Bundes der Richter und Staatsanwälte NRW marginale Besoldungserhöhungen dadurch, dass sie schriftlich erklärten, keinen Rechtsschutz der Mitglieder gegen dieses Gesetz zu unterstützen. Der BDK ist wie der Bund der Richter und Staatsanwälte NRW und die Verwaltungsrichtervereinigung der Überzeugung, dass das aktuelle Besoldungsgesetz noch immer verfassungswidrig ist und geht auf allen Klagewegen dagegen vor.

 

Rechtsschutz

Der BDK schließt für seine Mitglieder eine Rechtsschutzversicherung bei der ROLAND Rechtsschutz Versicherung ab. Die Mitglieder haben hierdurch ein Recht auf Rechtsschutz und von Beginn an die freie Anwaltswahl. Anders als z. B. die GdP - die keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, sondern aus eigenem Mitgliedsvermögen für den Rechtsschutz haftet und keiner Versicherungsaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen unterliegt - lehnen wir keine Rechtsschutzfälle aus verbandspolitischen Gründen ab oder stellen den Betroffenen fortgebildete Kollegen zur Seite. Nach einer kurzen Vorprüfung lassen wir Profis ans Werk. Dieses Leistungspaket gibt es bei keiner anderen Polizeigewerkschaft.

 

Fortbildung

Der BDK hat eine eigene Kripo Akademie gegründet. Die Mitglieder profitieren von erheblichen Vergünstigungen, hochkarätigen Veranstaltungen und Teilnehmern aus Justiz, Steuerverwaltung und Kripo aus Bund, Ländern sowie dem europäischen Ausland.

 

Geschäftsführung

Unsere Mitgliederbetreuung ist effektiv, effizient, direkt und profitiert von schlanken Strukturen. Das ist einer der Gründe für einen günstigeren Mitgliedsbeitrag. Auch hier gilt „Klasse statt Masse“.

 

Einheitsgewerkschaft oder Gewerkschaftlicher Fachverband?

Wie gespalten das Verhältnis der GdP zur Kriminalpolizei ist, zeigt schon die Wortwahl „Ermittlungsdienst“ - was auch immer das sein soll - sowie das Retuschieren der Kriminaldienstmarke. Die Kriminalpolizei ist über 200 Jahre alt und hat Verfassungsrang. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hat sich 1968 gegründet, um dieses besondere und einzigartige Berufsbild mit Stolz zu vertreten. Damals wie heute sahen und sehen sich Kriminalisten - Beamte wie Angestellte - in anderen Gewerkschaften nicht hinreichend vertreten. Kriminalisten sind dort immer in der zahlenmäßigen Minderheit, daher werden ihre spezifischen Anliegen dort regelmäßig den Mehrheitsverhältnissen oder - schlimmer noch - den finanziellen Verbandsinteressen geopfert.

Der BDK ist gerade durch seine Spezialisierung, seine Netzwerke und Kooperationen erheblich schlagkräftiger, als schwerfällige Einheitsgewerkschaften. Bei kriminalfachlichen Themen sind wir DER Ansprechpartner für die Medien, den Landtag, den Bundestag sowie das Europäische Parlament.

Hierbei achten wir stets darauf, die polizeiliche Gesamtorganisation im Blick zu behalten. Wir haben höchsten Respekt und große Wertschätzung für die Kolleginnen und Kollegen der Schutzpolizei sowie für die anderen Polizeigewerkschaften. Unser Engagement und unsere Stellungnahmen sind Beleg hierfür. Wir erwarten jedoch, dass auch uns Respekt und Wertschätzung entgegen gebracht wird.