Aufruf zur Beteiligung am ganztätigen Warnstreik und zum Protestmarsch am 23.11.2023

20.11.2023

Auch in der zweiten Verhandlungsrunde hat die Arbeitgeberseite über die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) kein Angebot an die Arbeitnehmerseite vorgelegt und belegt damit die geringe Wertschät-zung, die sie ihren Beschäftigten entgegenbringt. Um den Druck zu erhöhen, ruft der Bund Deutscher Kriminalbeamter, Landesverband Hamburg e.V., seine Mitglieder - Tarifbeschäftigte und Beamte - erneut auf, gemeinsam mit den anderen Gewerkschaf-ten des Öffentlichen Dienstes deutlich vor der dritten Verhandlungsrunde Flagge zu zeigen. Anbei der Aufruf des BDK zur Beteiligung am ganztägigen Warnstreik und zum Protestmarsch am 23.11.2023 im Anschluss an die Personalversammlung der Polizei Hamburg im CCH.
Aufruf zur Beteiligung am ganztätigen Warnstreik und zum Protestmarsch am 23.11.2023

Hierzu wollen wir uns nach der Personalversammlung der Polizei Hamburg 

23. November 2023 um 13:30 Uhr

auf dem Dag-Hammerskjöld-Platz (Südseite Dammtorbahnhof)

für einen gemeinsamen Protestmarsch zum Millerntorplatz mit anschließender Kundgebung treffen, um dadurch unseren Forderungen an die TdL: 

  • Erhöhung der Tabellenentgelte um 10,5 Prozent, mindestens 500 EUR
  • Stadtstaatenzulage von 300 €
  • Laufzeit 12 Monate
  • Zeit- und Inhaltsgleiche Übertragung der Tarifeinigung auf die Beamtinnen und Beamte

eindrucksvoll Nachdruck zu verleihen.

Unsere tarifbeschäftigten Mitglieder ruft der BDK zudem auf, sich an dem ganztätigen Warnstreik der anderen Gewerkschaften am 23.11.2023 zu beteiligen. Dieser startet mit Beginn des Nachdienstes am 22.11.2023 und ist mit dem Ende des Nachtdienstes am 24.11.2023 beendet.

Streikwillige, tarifbeschäftigte Mitglieder des BDK werden gebeten uns dieses per Email und Angabe Ihrer Erreichbarkeit unter LV.Hamburg@bdk.de mitzuteilen. 

Wir bitten alle streikwilligen Mitglieder des BDK sich vor Ort in eine bei der BDK-Streikleitung, vertreten durch den stellvertretenden BDK-Landesvorsitzender Peter Gruner, geführten Liste einzutragen. Dies ist wie immer der erste Schritt zu einer gewohnt schnellen Erstattung des entstandenen Verdienstausfalles durch den BDK.

Streikwilligen, tarifbeschäftigten Mitgliedern des BDK ist es zudem gestattet, an der Personalversammlung der Polizei Hamburg teilzunehmen. Hierfür muss jedoch die Streikmaßnahme formal für die Dauer der Personalversammlung unterbrochen und die Teilnahme an der Personalversammlung gegenüber der Dienststelle für die Zahlung der dafür anfallenden Entgelte nachgewiesen werden. Dies kann durch schriftliche Nachweise erfolgen, die der Personalrat der Polizei Hamburg vor Ort zur Verfügung stellen wird.  

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