Aussetzen der Verlängerung der Dienstzeit

06.01.2017

Das Ministerium des Innern und für Sport (MDI) teilte in einem Schreiben einen Tag vor Weihnachten den Polizeibehörden und -einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz mit, dass mit sofortiger Wirkung die Möglichkeit der Verlängerung der Arbeitszeit über den Ruhestand hinaus vorerst ausgesetzt werde.
Aussetzen der Verlängerung der Dienstzeit

Ab sofort dürfen – so das MDI – keine entsprechenden Anträge mehr genehmigt werden. Das beträfe auch die Anträge, die sich bereits im Mitbestimmungsverfahren befinden.

Gemäß Pressemitteilung der Landesregierung vom 30.12.2016, die mit „Personalstärke wird aufgestockt“ überschrieben war, steht derzeit ein Budget für 70 Verlängerungsfälle in 2017 zur Verfügung. Weiterhin steht dort zu lesen:

„Die Dienststellen werden individuell auf die Beamtinnen und Beamten zugehen“.

Diese Entscheidung sowie deren Begleitumstände sorgen für erhebliche Verunsicherung der betroffenen Kolleginnen und Kollegen, zumal keine Hintergründe bekannt sind. Vor allem trifft es solche besonders hart, die aufgrund von Beförderungen noch verlängern müssten.

Bislang wurde die überwiegende Anzahl von Anträgen auf Verlängerung der Lebensarbeitszeit genehmigt. Dass die Verlängerung der Dienstzeit auf Dauer nur die Ausnahme und nicht die Regel sein kann, ist klar. Allerdings konnte durch diese Praxis ein Teil der bestehenden Personalmisere aufgefangen werden. Leider erkennen wir auch aufgrund der angespannten Sicherheitslage keine personelle Entspannung. Die zurückliegenden Ereignisse zeigten, dass die Personaleinsparungen der letzten Jahre bei der Polizei ein bundesweites Sicherheitsproblem darstellen. Bund und Länder haben reagiert und stellen verstärkt ein, was jedoch Zeit kostet. In RP wurden infrage kommende Kolleginnen und Kollegen wurden noch im November 2016 auf die Möglichkeit des Hinausschiebens des Ruhestandsbeginns schriftlich von Seiten PV informiert. Dort steht – wie in den Vorjahren – zu lesen:

„Die Bewilligung des Hinausschiebens des Ruhestandes erfolgt dann, soweit hieran ein dienstliches Interesse besteht“!

Der BDK RP geht bei der jetzigen Personal- und Sicherheitslage davon aus, dass ein dienstliches Interesse derzeit mehr denn je besteht.

Die Hintergründe der aktuellen Entscheidungen in Rheinland-Pfalz dürften in den noch laufenden Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2017/18 liegen. In den Jahren 2017/18 werden etwas über 800 Mitarbeiter der Polizei in Ruhestand gehen[1]. Diese Zahl gilt es zu ersetzen um die Ruhestandsversetzungen aufzufangen. Nicht berücksichtigt sind nicht geplante Abgänge (ca. 50 pro Jahr) sowie die eigentlich notwendige Personalverstärkung.

 

Der BDK Rheinland-Pfalz spricht sich ausdrücklich dafür aus, dass die

  • Beamtinnen und Beamten des Landes Rheinland-Pfalz ein Recht auf Planungssicherheit haben (das setzt Information und Transparenz voraus)
  • die Verlängerung der Dienstzeit auf Dauer die Ausnahme bleiben muss
  • Maßnahme jedoch allerdings aktuell ein wirkungsvolles Instrument ist, um die bestehende Personalmisere zu überbrücken
  • Entscheidung über die Fortsetzung des Verfahrens zeitnah erfolgen muss und sich nicht nach finanziellen Aspekten ausrichtet, sondern an der tatsächlichen Personalsituation.

 

Der Landesvorstand



[1] Große Anfrage der Fraktion der CDU – Drucksache 16/2852 –