Ausstattung der Kriminalpolizei - Gebläsehelme nun Mannausstattung

30.05.2019

Jahrelang stand den Brandursachenermittlern der Kriminalpolizei Rheinland-Pfalz kein taugliches außenluftunabhängiges Schutzhelmsystem für die Tatortarbeit zur Verfügung. Nachdem das alte System BulAir bei der überwiegenden Anzahl der Dienststellen nicht mehr funktionstüchtig war, begann die ZPT mit der Planung und Erprobung eines neuen Systems. Dieser Prozess zog sich leider über mehrere Jahre, was dazu führte, dass Tatortaufnahmen mit nur eingeschränkt tauglichen Atemmasken vorgenommen werden musste.
Ausstattung der Kriminalpolizei - Gebläsehelme nun Mannausstattung

Die Auslieferung des Beatmungssystems der Firma 3M im Frühjahr 2019 löste diese Misere. Das Einsatzmittel erfährt eine hohe Akzeptanz, ist einfach zu bedienen und erfüllt in hohem Maß die Arbeitssicherheit. Einziger Wehrmutstropfen war, dass die Auslieferung als Pool-Lösung für die Dienststellen erfolgte. Das Nutzen des Helms durch mehrere Personen stellte in der Praxis nicht nur ein hygienisches Problem dar. Erste Lösungsansätze waren das Tragen einer Motorradunterziehhaube, dicht gefolgt von teilweisem Umbau der Helmvisierung. Diese erste Lösung wurde vom BDK deutlich kritisiert s.a.: 

Zukunftsoffensive 

Mit Schreiben vom 21.05.2019 entschied das MDI, dass der Schutzhelm in Zukunft eine Mannausstattung für Brandursachenermittler ist und lediglich die Akkubetriebenen Gebläse- und Filtereinheiten als Pool-Ausrüstung vorrätig gehalten wird. Diese Entscheidung ist sinnvoll und praxistauglich. Vor allem trägt sie den Anforderungen des Arbeitsschutzes Rechnung. In anderen Bereichen der kriminalpolizeilichen Ausstattung besteht weiterhin Handlungsbedarf. Wir bleiben dran.