Auswirkungen des OVG-Urteils auf Beförderungen und Besetzungen höherwertiger Dienstposten

20.02.2017

LPP informiert BDK, DPolG und GdP
Auswirkungen des OVG-Urteils auf Beförderungen  und Besetzungen höherwertiger Dienstposten
(Quelle: Pixabay)

Am 17.02.2017 stellten LPP Binias, LPD Lindenau und Frau Dr. Graf den Gewerkschaften und Berufsvertretungen die ab sofort geltenden neuen Regularien für Beförderungsauswahlentscheidungen vor. Das OVG Lüneburg hatte entsprechende Vorgaben dazu gemacht, die nun umgesetzt werden müssen.

Rund 18.000 Beurteilungen und Vorbeurteilungen wurden bereits gesichtet und ausgewertet und werden nun in eine Rangfolge gebracht. Frau Dr. Graf erklärte die Einzelheiten und Auswirkungen, die die Umsetzung mit sich bringen.

Die bisherigen Rangfolgelisten werden nicht unerheblich verändert, es wird Gewinner, aber leider auch genauso viele Verlierer geben. Die neue Bewertung der noch gültigen Beurteilungen erfolgt landeseinheitlich in einem Punktesystem. Die Einzelheiten dazu werden allen Kolleginnen und Kollegen mitgeteilt, im ISI eingestellt und auch in Pro Polizei veröffentlicht.

Der BDK erkennt an, dass es eine landeseinheitliche Regelung geben wird. Die Umsetzung des OVG-Urteil ist aus unserer Sicht zwingend. Unter dem Strich bleibt aber festzuhalten, dass es einfach viel zu wenige Beförderungsmöglichkeiten gibt und das Problem der überlangen Wartezeiten bleibt.

An den geplanten Beförderungsterminen 01.6.2017 und 01.12.2017 wird festgehalten, ebenso am Beurteilungsstichtag 01.09.2017.

 

 

Der geschäftsführende Landesvorstand

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