BDK begrüßt die Verabschiedung des BKAG

13.11.2008

Nach langwierigen Diskussionen innerhalb der Politik wie auch in der Öffentlichkeit wird mit den im Gesetzentwurf enthaltenen Präventivbefugnissen für das Bundeskriminalamt eine bisher bestehende Lücke in der Gesetzgebung geschlossen. Erst hierdurch wird das BKA von einer "halben" zu einer vollwertigen Kriminalpolizei.

Mit Ausnahme der Online-Durchsuchung erhält das BKA nun für den Bereich der Bekämpfung des internationalen Terrorismus dieselben präventiven Befugnisse wie die Polizeien der Bundesländer. Es ist nicht wirklich verständlich, warum die Einführung der neuen Befugnisse für das BKA bei den Kritikern des Gesetzentwurfes solche Besorgnis auslöst, wohingegen die gleichen, zum Teil schon lange bestehenden, Befugnisse der Länderpolizeien offenbar nicht als Problem gesehen werden. Dabei dürfen die Länderpolizeien in einem viel weiter gefassten Bereich präventiv tätig werden als das BKA.

Die neu eingeführte Maßnahme der "Online-Durchsuchung", die schon allein wegen des mit ihr verbundenen Aufwands nur in wenigen Fällen zum Einsatz kommen wird, ist sicherlich kein Allheilmittel gegen die Gefahren des Terrorismus. Aber sie ist ein notwendiger Schritt, denn durch die Nutzung moderner Technik darf kein geschützter Raum für Straftäter und Personen entstehen, die schwerste Straftaten gegen die Allgemeinheit planen.

In welchem Maße dieses Mittel tatsächlich eingesetzt wird, bleibt abzuwarten, ebenso, ob es bei seiner derzeitigen Ausgestaltung überhaupt praktikabel ist. Es darf bezweifelt werden, ob die nun zulässige Methode, die erforderliche Spionagesoftware per E-Mail auf den betroffenen PC zu bringen, realistisch ist.

Daneben ist es höchst unverantwortlich, dass durch Kritiker dieser Maßnahme weiterhin der falsche Eindruck erweckt wird, als könne das BKA nunmehr nach Gutdünken auf die Computer jedes beliebigen Bürgers zugreifen. Von der Online-Durchsuchung darf und wird nur ein sehr eingeschränkter Personenkreis betroffen sein.

Es gehört zum Wesen der kriminalpolizeilichen Arbeit, dass Eingriffe in die Privatsphäre der Betroffenen stattfinden. Hierfür bestehen klare gesetzliche Regelungen und auch Grenzen. Das Bundesverfassungsgericht selbst hat festgestellt, dass die kritisierten Zugriffe auf den "Kernbereich privater Lebensgestaltung" bei den vorgesehenen Maßnahmen "praktisch unvermeidbar" seien, gleichzeitig aber Regeln für den Umgang mit diesen Daten gesetzt.

Diesen Regeln ist nach Ansicht des BDK im vorliegenden Entwurf Rechnung getragen worden. Nun ist zu hoffen, dass auch der Bundesrat der dringend erforderlichen Neufassung des BKA-Gesetzes zustimmt.