BDK begrüßt Entscheidung der Polizeiführung - Gefangenentransporte durch Kriminalbeamte werden ausgesetzt!!!

22.02.2018

Seit dem G20–Gipfel werden Kriminalbeamte bei Einsätzen aus besonderem Anlass (z.B. Fußballspiele, Demonstrationen etc.) auch für den Transport von Gefangenen eingesetzt.
BDK begrüßt Entscheidung der Polizeiführung - Gefangenentransporte durch Kriminalbeamte werden ausgesetzt!!!

Gemäß der angeblich nur für G20 angepassten DEL–Anweisung entscheidet der Polizeiführer je nach Einsatzlage auch über die Einrichtung des Einsatzabschnittes Kriminalpolizeiliche Maßnahmen (EA KPM). Teil des EA KPM ist bekanntermaßen der Unterabschnitt Verfahrenssicherung mit u.a. der Gefangenensammelstelle (GeSa) und dem Gefangenentransport (GeT). Abweichend von anderen Bereichen des EA KPM ließ die Anweisung der DE bisher offen, wer die Kräfte für den GeT zu stellen hat. Dieses führte wiederum dazu, dass seit G20 die jeweiligen Polizeiführer regelmäßig Kräfte der Kripo für die Gestellung des GeT eingeplant und angefordert haben.

In Gesprächen des BDK mit dem Polizeipräsidenten und der LKA–Leitung konnte ‑ einvernehmlich mit DEL ‑ nun erreicht werden, dass die Kriminalpolizei ‑ gerade im Hinblick auf die immer noch große Belastung der Kripo durch den G20‑Gipfel ‑ ab der kommenden Woche keine Kräfte für Gefangentransporte mehr zu stellen hat. Damit ist die seit Jahren übliche und bewährte Kräftegestellung für den GeT wieder hergestellt.

Weiterhin zu klären bleibt in diesem Zusammenhang auch noch die Frage des Umgangs mit der Kräftegestellung für Gefangenensammelstellen!

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