BDK begrüßt Staatsvertrag zum Einsatz der Fußfessel

01.09.2011

Düsseldorf, 01.09.2011 - Der Bund Deutscher Kriminalbeamter begrüßt den von der Justiz mehrerer Länder gezeichneten Staatsvertrag zum Einsatz der elektronischen Fußfessel bei rückfallgefährdeten Straftätern, warnt aber vor überzogenen Erwartungen“, erklärte der BDK-Landesvorsitzende Wilfried Albishausen heute in Düsseldorf.
BDK begrüßt Staatsvertrag zum Einsatz der Fußfessel

„Damit wird eine wirkungsvolle Überwachungsmöglichkeit geschaffen, die für sich genommen mehr Sicherheit bieten kann, als eine rechtlich und taktisch problematische Dauerobservation“.

Der BDK hatte schon auf seiner letzten Bundesvorstandssitzung eine Dauerobservation von in die Freiheit entlassenen rückfallgefährdeten Straftätern als in der Regel rechtswidrige, nicht geeignete und nicht erforderliche Maßnahme abgelehnt. Selbst wenn die Observation rechtlich zu rechtfertigen wäre, bietet sie nur eine Scheinsicherheit. Die ehemals inhaftierten Personen können diese Observationen schnell erkennen, rechnen vielfach damit und können und dürfen sich dieser Überwachung jederzeit durch Täuschung, Tarnung oder Flucht entziehen. Dies können selbst professionelle Observationsteams der Polizei nicht verhindern.

Die Fußfessel signalisiert dem Täter, dass er unter Dauerbeobachtung steht, gibt Alarme in prekären Situationen und ermöglicht einem in die Freiheit entlassenen Menschen die Integration in die Gesellschaft, was unter polizeilicher und für Dritte erkennbarer Dauerobservation so nicht möglich ist.

Eine nicht unerhebliche Zahl von Mördern und Sexualstraftätern wurden in den letzten Jahren entlassen und nicht so professionell betreut und überwacht, wie dies heute unter den Bedingungen des Konzeptes für den Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern (KURS) möglich ist. Viele von ihnen wurden nicht mehr rückfällig.

Auch wenn die elektronische Fußfessel keine 100 % Sicherheit erzeugen kann, die es ohnehin nie geben kann, so ist sie doch ein weiteres angemessenes Mittel der Reaktion eines Rechtsstaates, im Rahmen der von der Justiz zu verantwortenden Führungsaufsicht in Freiheit befindliche Straftäter mit zielgerichteten Auflagen von Straftaten abzuhalten und ihre Bewegungen und Aufenthaltsorte bei Bedarf zu kontrollieren.

Dauerobservationen entziehen hingegen einer zuständigen Polizeibehörde arbeitstäglich über 20 Mitarbeiter, die für andere Zwecke der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung nicht mehr zur Verfügung stehen, und dies ohne im Verhältnis zum Einsatz der elektronischen Fußfessel einen höheren Sicherheitsgewinn zu erzielen.

Für Rückfragen: Wilfried Albishausen – 0173-5437253