BDK bei Bündnis 90/Die Grünen

10.02.2022

Kriminalitätsbekämpfung neu denken? Diese Fragestellung stand im Mittelpunkt beim Treffen mit der Landtagsfraktion.
BDK bei Bündnis 90/Die Grünen
Der Landtag in Hannover

Ein besonderer Termin. MdL Marie Kollenrott, Sprecherin für innere Sicherheit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Niedersächsischen Landtag, hatte den BDK zu einem Gespräch in die Fraktionsräume ihrer Partei eingeladen. Gemeinsam mit den Mitgliedern ihres Teams, Christopher Steiner und Maurice Opitz, führten Martin Hoffmann und Werner Schwarz das Gespräch. Es entstand ein intensiver und inhaltlich anspruchsvoller Austausch zu den Herausforderungen und Notwendigkeiten der aktuellen Kriminalitätsentwicklung.

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Eines sei vorweggenommen: Die 1 1/2 Stunden reichten nicht aus, alles zur Sprache zu bringen.

Grund dafür war nicht nur eine zeitlich nicht zu bewältigende Themenvielfalt, sondern vielmehr ein sehr persönlicher und intensiver Austausch über die aktuelle Situation der Kriminalisten und Kriminalistinnen. Ein Austausch, der sich im wertschätzenden Dialog nicht mit den sichtbaren Erscheinungsformen begnügte, sondern bei dem Hintergründe erfragt und Erklärungsversuche diskutiert wurden.

Wir freuen uns, dass unsere Gesprächspartnerin/unsere Gesprächspartner die Argumente für einen Direkteinstieg in eine kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung nachvollziehen konnten.

Wir stellen fest, dass die Ausrichtung zur Spezialisierung die notwendige Grundlage für eine erfolgreiche Kriminalitätsbekämpfung darstellt. Aus- und Fortbildung sind daran auszurichten.

Wir weisen darauf hin, dass diese Arbeit in der Stellenbewertung angemessen berücksichtigt und besoldet werden muss. Eine Forderung, die selbstverständlich auch für die Fachkräfte des Tarifpersonals gelten muss.

Wir haben sehr klar darauf hingewiesen, dass der Grundsatz der amtsangemessenen Alimentierung nicht am Tage der Pensionierung endet. Die vollständige Übernahme des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst inklusive der einmaligen Sonderzahlung ist nicht nur die Konsequenz dieses Grundsatzes, sondern in gleichem Maße „Vertragstreue“ und Fürsorgepflicht des Dienstherrn.

Wir beschreiben, dass insbesondere aus der Digitalisierung resultierende neue Kriminalitätsphänomene nur mit einem ausreichenden Personalkörper erfolgreich bearbeitet werden können. Gut ausgebildet und technisch ausgerüstet.

Eine konkrete und an den tatsächlichen Bedingungen orientierte Bedarfserhebung notwendiger Fachkräfte erscheint unerlässlich!

Unsere Gesprächspartner machen deutlich, dass sie daran interessiert sind, die Bedingungen für eine moderne und leistungsfähige Polizei zu beschreiben. Was braucht „Polizei“ für eine gute und sinnvolle Arbeit? Welche Strukturen sind dazu notwendig - wie können Bedingungen für eine motivierende Arbeitsumgebung geschaffen werden?

Der BDK ist bereit, diesen Weg mit fachlicher Expertise zu begleiten.

 

Der Geschäftsführende Landesvorstand

 

 

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