BDK bei Expertenanhörung im Finanzausschuss des Bundestages

29.11.2022

Die Koalitionsfraktionen wollen das Vorgehen gegen sanktionierte Oligarchen verbessern und eine neue Behörde aufbauen. Schriftlich und in der Anhörung im Bundestag lobte der BDK Vorsitzende Dirk Peglow einige Punkte, äußerte aber auch deutliche Kritik.
BDK bei Expertenanhörung im Finanzausschuss des Bundestages

In seiner schriftlichen und mündlichen Stellungnahme äußerte sich der BDK Vorsitzende Dirk Peglow zu den aktuellen Plänen der Ampelregierung.

Ausführlich berichtete darüber auch der Tagesspiegel in seiner Ausgabe vom 27.11.22.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hält die kurzfristige Einrichtung einer neuen Behörde in Form eines Bundesfinanzkriminalamts in der vorgesehenen Form für „weder erforderlich, noch praktikabel oder zielführend“. Es sollten vielmehr die bestehenden Strukturen der Generalzolldirektion genutzt werden. Dirk Peglow dazu: 

"Wir können es uns nicht leisten, noch Jahre dafür zu verwenden, eine Behörde zu strukturieren und aufzubauen, vielmehr sollte man vorhandene Kompetenzen zu nutzen wissen.“

Der BDK begrüßt die Ziele zur Verbesserung der Sanktionsdurchsetzungen und der Geldwäschebekämpfung und sieht im Ergebnis viele weitere Verbesserungen.

Im Detail sehen wir folgenden Anpassungsbedarf:

  • Die kurzfristige Einrichtung einer neuen Behörde in Form eines Bundesfinanzkriminalamtes ist in der vorgesehenen Form weder erforderlich, noch praktikabel oder zielführend.

  • Die Einrichtung einer Zentralstelle des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen ist richtig.

Es sollten hier allerdings vielmehr die bestehenden behördlichen Strukturen der Generalzolldirektion genutzt und personell quantitativ und qualitativ ausgebaut werden. Im Ergebnis sollte dazu das Zollkriminalamt mit seinen Zollfahndungsämtern (ZFÄ), die Financial Intelligence Unit (FIU), die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) genutzt und ertüchtigt werden. Eine zusätzliche Einheit für die Durchsetzung von Sanktionen und eine zentrale Hinweisannahmestelle kann hier aufgebaut und etabliert werden. Die bestehende Zusammenarbeit mit den Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppen des Bundes und der Länder können genutzt und ebenfalls gestärkt werden. Erst in einem späteren Schritt kann diese Zentralstelle dann organisatorisch herausgelöst und als eigenständige Bundesbehörde etabliert werden.

Alle Stellungnahmen und Video zur Anhörung

Stellungnahme des BDK

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