BDK bei Innenminister Gall

03.11.2015

Ende Oktober trafen sich Vertreter des geschäftsführenden BDK-Landesvorstandes im Innenministerium zu einem Meinungsaustausch.
BDK bei Innenminister Gall
Innenminister Reinhold Gall MdL (SPD)

An dem rund 90-minütigen Treffen, das unter dem Eindruck zunehmender Aufgaben und Belastungen für die Polizei stattfand, nahmen für das Ministerium

  • Innenminister Reinhold Gall MdL,
  • Landespolizeipräsident Gerhard Klotter,
  • Landeskriminaldirektor Martin Schatz

sowie für den BDK dessen 

  • Landesvorsitzender Manfred Klumpp,
  • sein Ständiger Vertreter Klaus Sczepanek,
  • der Stellvertretende Landesvorsitzende Joachim Schroeter,
  • der Landesgeschäftsführer Steffen Mayer und
  • der Tarifpolitische Sprecher Frank Braun,

teil.

In dem durchgängig sehr konstruktiven und offenen Gespräch erkannten die BDK-Vertreter an, dass z.B. mit den finanziellen Investitionen in die Polizeitechnik zu Beginn der Legislaturperiode, die 2015 beschlossenen Sonderprogramme zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus und des Wohnungseinbruches sowie der immer wieder erhöhten Einstellungszahlen bis hin zu den aktuell geplanten Verbesserungen der Stellenstruktur, wovon die Polizei gegenüber anderen Verwaltungsbereichen überdurchschnittlich profitiere, Einiges auf den Weg gebracht wurde.

Die Belastungen und Zusatzaufgaben, die sich aus der aktuellen Flüchtlingsthematik ergeben, haben nun aber sehr schnell u.a. gezeigt, dass die Personaldecke der baden-württembergischen Polizei einfach zu dünn ist. War in den zurückliegenden Jahren immer wieder zu hören, dass die Polizei an ihrer Belastungsgrenze angekommen ist, so wird diese zwischenzeitlich schon überschritten. Um im Bundesvergleich die durchschnittliche Polizeidichte der Flächenländer zu erreichen, wären rund 2.000 zusätzliche Stellen notwendig.

Mit den in den nächsten Jahren in großer Zahl anstehenden Pensionierungen wird sich das Problem nicht zuletzt durch einen immensen Fortbildungsbedarf faktisch weiter verschärfen.

Eine der wenigen Möglichkeiten, überhaupt kurzfristig auf die desolate Personalsituation Einfluss zu nehmen, sehen die Kriminalisten in der Abschaffung von Stellenbesetzungssperren, die ein Relikt aus vergangenen Zeiten darstellen.

Darüber hinaus muss durch Qualifizierungsmaßnahmen von Tarifbeschäftigten sowie Neu-Einstellungen die Ermittlungsunterstützung deutlich ausgebaut und der Vollzugsdienst entlastet werden. Ein eigenständiges Berufsbild für Ermittlungsassistenz muss endlich auf den Weg gebracht werden, wie es eigentlich auch bereits der Koalitionsvertrag der grün-roten Landesregierung aus 2011 vorsieht.

Deutliche Defizite zeigen sich nach Erkenntnissen der BDK-Vertreter immer mehr im Bereich der Fortbildung, die wesentlich immer noch auf die umfassende Neu-Ausrichtung der Bildungseinrichtungen im Rahmen der Polizeireform zurückzuführen sind. So finden seit geraumer Zeit z.B. keine Fortbildungslehrgänge für die Leichensachbearbeitung mehr statt, die eigentlich für die im Kriminaldauerdienst eingesetzten Beamtinnen und Beamten zur "Grundausbildung" gehören. Weitere Ausfälle gibt es z.B. für die Kriminaltechnik, Finanzermittlungen und Vermögensabschöpfung sowie in anderen Bereichen.

Unbeschadet von den fachlichen Erfordernissen ist es daher nach Überzeugung des BDK überfällig und unumgänglich das Bachelorstudium an der Hochschule für Polizei wieder aufgabenorientiert auszugestalten und einschlägig qualifizierten Bewerbern bei der Einstellung eine spätere Verwendung bei der Kriminalpolizei zu sichern. Jedes weitere Jahr ohne ein verwendungsorientiertes Studium und eines möglichen Direkteinstieges zur Kriminalpolizei wird sich die Fortbildungssituationen nochmals weiter verschärfen, wenn nach einer Ausbildung notwendiges Fachwissen für kriminalpolizeiliche Aufgaben immer erst durch Fortbildungsmaßnahmen gewonnen werden muss.

Für den BDK machte Manfred Klumpp hier auch deutlich, dass wenn man die Personalsituation nicht kurzfristig und beliebig verbessern kann, es dann besonders auf die Qualifizierung ebenso ankomme, wie auf die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Dazu gehöre es auch, dass Entwicklungen transparent in die Polizei transportiert werden. So wäre es unglücklich, wenn Informationen über eine Evaluation der Polizeireform - unabhängig, ob sie nun bereits begonnen habe oder erst noch anstehe - nur aus Medien und Landtagsdrucksachen, also externen Quellen an die Beschäftigten gelangen.

Daneben sind es aber auch immer wieder die technischen Rahmenbedingungen, die über Berufszufriedenheit und Leistungsfähigkeit entscheiden. Angesichts des Umstandes, dass z.B. es immer noch "Wartezeiten" für einen freien Platz an einem PC gibt, um die notwendigen Schreibarbeiten durchzuführen, sprach sich der BDK für eine Verstetigung finanzieller Mittel im Haushalt zur Sicherung aktueller Technik/IT aus.

Last but not least sind es aber auch immer wieder finanzielle Aspekte, die eine Würdigung der zunehmenden Belastungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter widerspiegeln. Der BDK spricht sich daher dafür aus, Kolleginnen und Kollegen, die über das gesetzliche Pensionsalter hinaus ihre Dienstzeit freiwillig verlängern, zukünftig auf kw-Stellen außerhalb des normalen Stellenhaushaltes zu führen. Damit wären Berufsperspektiven für die nachrückende Generation, die absehbar mit zunehmenden Belastungen konfrontiert sein werden, nicht mehr vom Zufall abhängig, ob jemand in Pension geht oder seine Lebensarbeitszeit verlängert.

 

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