BDK beim Fachgespräch zu aktuellen Fragen der Inneren Sicherheit mit Abgeordneten der CDU-Landtagsfraktion

09.06.2016

Quo Vadis Innere Sicherheit in Niedersachsen
BDK beim Fachgespräch zu aktuellen Fragen der Inneren Sicherheit mit Abgeordneten der CDU-Landtagsfraktion

Die CDU Landtagsfraktion hatte die Behördenleiter/-in, Inspektionsleiter/-innen und die Vertreter der Gewerkschaften und Berufsorganisation zu einem Fachgespräch am 07.06.2016 in den Niedersächsischen Landtag eingeladen. Für den BDK nahm deren stellvertretender Landesvorsitzender Hans-Dieter Wilhus an der Sitzung teil. Im Kreis der Abgeordneten Editha Lorbach, Angelika Jahns, Jens Nacke und Thomas Adasch wurde mit den nur rund 20 Teilnehmern insbesondere die aktuellen Belastungen der Polizeiorganisation im Hinblick auf die Einrichtung des 23. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) erörtert. Der BDK gibt zu diesem demokratischen Recht einer Oppositionspartei keine Stellungnahme ab.

Was jedoch auch hier in der Diskussion erkennbar ist, die Belastungen der Staatsschützer im LKA, in den Behörden und den FK 4 sind nicht mehr tragbar. Der BDK fordert hier eine Aufstockung mit Fachpersonal.

Weitere Themen waren u. a. die geplanten Erhöhungen bei der Bezahlung des Dienstes zu ungünstigen Zeiten (DUZ, Anpassungshöhe unbekannt) und der Wiedereinstieg in die Heilfürsorge (Details noch unbekannt). Der BDK fordert hier als Fachverband auch die Zulagen für die Spezialkräfte (MEK/SEK/Personenschützer) endlich zu erhöhen, damit Niedersachsen nicht mehr bundesweit Schlusslicht ist.

Die Mehrausgaben dürfen dabei, so wie es in der Vergangenheit vielfach üblich gewesen ist, nicht erneut „selbst erwirtschaftet“ werden.

Breiten Raum haben auch die Vorhaben der rot/grünen Landesregierung im Hinblick auf die Schwächung polizeilicher Aufgabenbefugnisse im neuen Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetz, die Abschaffung der Beschwerdestelle, das Verbot zum Einsatz von Diensthunden und Dienstpferden und die Kennzeichnungspflicht bei geschlossenen Einheiten ein.

Auch das neue Niedersächsische Verfassungsgesetz (mittlerweile auf 32 Vorlagen angewachsen) mit den neuen „juristischen Übungen am Hochreck“ waren Anlass zur Besorgnis.

Die Abgeordneten der CDU–Fraktion konnten jedoch keine Aussagen treffen, welche strukturellen Verbesserungen (Stellenhebungen nach A10 / A11) sie in dieser Legislaturperiode noch geplant und vorangetrieben werden sollen.

Mit dem BDK will die Fraktion weiterhin im Gespräch bleiben

Wir bleiben am Ball!

 

Der geschäftsführende Landesvorstand

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