BDK beim Innenminister Boris Pistorius - Angekommen in der Realität?

02.07.2014

In einem offenen Gespräch zwischen dem Nds. Innenminister Boris Pistorius (SPD) und dem Landespolizeipräsidenten Uwe Binias trafen sich der Landesvorsitzende und stellvertretende Bundesvorsitzende Ulf Küch und sein Vertreter Hans-Dieter Wilhus im Innenministerium. Dabei wurden die drängenden Problemstellungen und Fragen erörtert. Leider gab es wieder einen Eingriff in die Personalhoheit der Behörden. Neuzugänge von der Polizeiakademie dürfen nicht im ZKD/KED, neudogmatisch "Ermittlungsbereich", eingesetzt werden. Die vorpolizeiliche Qualifikation ist somit weiterhin nicht von Interesse.
BDK beim Innenminister Boris Pistorius - Angekommen in der Realität?

Der BDK fragt sich allen Ernstes, wie soll der Nachwuchs für die ZKD/KED gewonnen werden? Bisher hat der BDK bei den Behörden kaum tragfähige Konzepte (hierzu hatte der BDK eine Abfrage gestartet) feststellen können.

Der Beurteilungserlass, die Personalverteilung im Land und die Neuberechnung der Stabsstärken sollen trotz der "personalintensiv eingesetzten Arbeitsgruppen" derzeit keine Änderung erfahren! Das Landespolizeipräsidium hält sich bis auf das Verbot der Direktversetzungen "vornehm" zurück.

Die nur vom BDK angestrebte Musterklagevereinbarung im Hinblick auf die verzögerte Besoldungsanpassung im Jahre 2014 wird vom Innenminister Pistorius (SPD) nicht unterstützt. Der diesbezüglich schriftlich angefragte Finanzminister Schneider (SPD) hat es bislang noch nicht einmal für notwendig erachtet, dem Landesvorsitzenden Ulf Küch zu antworten. Hier geht der BDK nun allein im Interesse der sozialen Gerechtigkeit für die Beamtinnen und Beamten weiter.

Bemerkenswert ist die erkennbare Untätigkeit bzw. Nichtunterstützung der Landes-GdP die sich offensichtlich hinter dem DGB versteckt. Wir fragen uns, warum?, denn gerade in Nordrhein --Westfalen hat der dortige Verfassungsgerichtshof die Verweigerung der  Besoldungsanpassung der dortigen Rot-Grünen Landesregierung zur Besoldung der Landesbeamtinnen und -beamten mit Urteil vom 1.7.2014 als verfassungswidrig eingestuft.

Wir bleiben daher dran!!!

Die Frage nach einem weiteren Stellenhebungsprogramm für die Polizei in dieser Legislaturperiode wurde unter Verweis auf die angespannte Haushaltslage vom Minister abgelehnt. Ebenso alle Begehrlichkeiten nach Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sowie freier Heilfürsorge und der Pensionsberechtigung der Polizeizulage? So liebe Kolleginnen und Kollegen, angekommen in der Realität? Der BDK bleibt dennoch am Ball und wird sich weiter für die Innere Sicherheit und die dort Beschäftigen und Beamten/-innen einsetzen.

 Der geschäftsführende Landesvorstand

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