BDK BW begrüßt Forschungen zu Rassismus des DeZIM

12.05.2022

Vorstellung des Rassismusmonitors des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM)
CQF-avocat - Pixabay

Bei seinem 16. Landesdelegiertentag am 25./26.04.2022 hat sich der BDK Baden-Württemberg nochmals klar positioniert. Unsere neue Präambel der Satzung enthält folgende Passage:

Er [Der BDK] und seine Mitglieder bekennen sich zu den nachfolgenden Werten:

  • Unantastbarkeit der Würde jedes Menschen.
  • Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
  • Aktives Eintreten gegen jegliche Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Diskriminierung und Ausgrenzung.
  • Chancengleichheit und Vielfalt.

Ein erkennbares Engagement gegen diese Werte ist unvereinbar mit einer Mitgliedschaft im BDK-Landesverband Baden-Württemberg.

Wir begrüßen solide und breite Forschung zum Thema Rassismus in Deutschland. Die im Rassismusmonitor vorgestellten Ergebnisse zeigen auf, das sich die gesamte Gesellschaft damit auseinandersetzen muss.

Teil des Rassismusmonitors sind 34 explorative Studien, darunter auch eine Kurzstudie zum Thema „Rassismus in der Polizei“. Ein Vorschlag ist dabei auf die Klassifizierung öffentlicher Räume als „gefährlich“ oder „kriminalitätsbelastet“ zu verzichten, um anlasslose Kontrollen einzustellen.

„Hier hätte ich mir gewünscht, dass zu diesen Fragestellungen gezielt Kriminalist:innen einbezogen werden. Denn ein Ort ist entweder stark kriminalitätsbelastet oder er ist es nicht. Es gibt nun mal öffentliche Räume in denen die Polizei mehr Straftaten registriert, beispielsweise manche Busbahnhöfe, ein Rotlichtbereich oder größere Parkanlagen einer Stadt. Hier ist es durchaus sinnvoll auf kriminalistischer Basis polizeiliche Schwerpunktaktionen zu ermöglichen, um Kriminalität effektiv zu bekämpfen und im besten Falle zu verhindern. Vergessen wird in meinen Augen auch, dass ein lagebildorientiertes criminal profiling unter Einbeziehung von kriminologischen Erkenntnissen durchaus sinnvoll ist. Es ist beispielsweise aus kriminologischer und kriminalistischer Sicht sinnvoller, in einem Stadtpark, in dem nachweislich Drogen gehandelt werden, einen 20-jährigen Mann zu kontrollieren, als eine 85-jährige Frau“, bewertet Landesvorsitzender Steffen Mayer die Ergebnisse für den Polizeibereich.

 

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