BDK BW fordert: Einführung eines echten Lebensarbeitszeitkontos – keine halben Sachen!

26.06.2025

Ein Lebensarbeitszeitkonto bietet die Chance, Mehrarbeit verlässlich zu erfassen und für spätere Entlastung nutzbar zu machen. Der BDK Baden-Württemberg setzt sich für eine faire und praxisnahe Lösung für alle Beschäftigten der Polizei ein.
Gerd Altmann - Pixabay

Wir setzen uns weiterhin entschieden für die Einführung eines echten Lebensarbeitszeit- bzw. Langzeitarbeitskontos (LAK) für alle Beschäftigten der Polizei Baden-Württemberg ein.
Bereits beim Landesdelegiertentag 2022 wurde diese Forderung von unseren Delegierten als offizieller Beschluss verabschiedet – ein klarer Auftrag an den geschäftsführenden Landesvorstand, politisch und fachlich weiter Druck zu machen.

In zahlreichen Gesprächen mit politischen und polizeilichen Entscheidungsträgern haben wir das Thema immer wieder platziert. Die Reaktionen? Zumeist verhalten. Eine ernsthafte politische Bewegung blieb lange Zeit aus. Dabei steht im Koalitionsvertrag der grün-schwarzen Landesregierung von 2021 im Abschnitt „Das Land bleibt attraktiver Arbeitgeber“ schwarz auf weiß:

„Wir setzen uns für einen Einstieg in ein Lebensarbeitszeitkonto ein, bei dem Mehrarbeitsstunden über einen begrenzten Zeitraum angespart und abgebaut werden können (beispielsweise innerhalb von drei oder fünf Jahren).“

Immerhin – aber was ist aus dieser Ankündigung geworden? Wird das Lebensarbeitszeitkonto zum nächsten Papiertiger – ähnlich wie die viel zitierte „Zukunftsoffensive Kriminalpolizei“, deren Umsetzung bis heute auf sich warten lässt?

Nicht nur wir als BDK Baden-Württemberg stellen diese Frage. Auch die SPD-Landtagsfraktion hat in mehreren Kleinen Anfragen – zuletzt am 10.05.2023 – nachgehakt. Bereits 2022 war von einer ersten Initiative „noch vor Jahresende“ die Rede. Die damalige Antwort der Landesregierung lautete sinngemäß: Man habe sich noch nicht auf ein Modell festgelegt.

Aktuell wieder im Gespräch – aber wie konkret?
Im Juni 2025 kündigte Innenminister Thomas Strobl medienwirksam Eckpunkte für ein Lebensarbeitszeitkonto an – im Kontext der geplanten Arbeitszeitverkürzung um eine Stunde pro Woche für Beamtinnen und Beamte ab 55 Jahren.
Details? Fehlanzeige.
Finanzminister Danyal Bayaz äußerte unmittelbar Bedenken zur Finanzierung.

Bereits 2023 war das sogenannte „Hessen-Modell“ ins Spiel gebracht worden: Dort wird eine Stunde pro Woche automatisch auf ein Lebensarbeitszeitkonto gebucht – weitere Mehrarbeitsstunden werden jedoch nicht berücksichtigt. Ob dieses Modell nun auch für Baden-Württemberg geplant ist, bleibt unklar. Es heißt lediglich: Man befinde sich in der Abstimmung.

Unsere Forderung ist klar:
Ein Lebensarbeitszeitkonto darf kein Symbolprojekt werden. Es muss

  • fair,
  • transparent,
  • verbindlich und
  • für alle Beschäftigten freiwillig

nutzbar sein – nicht nur für wenige Auserwählte.
Denn auch wenn das LAK kein Allheilmittel gegen den gravierenden Personalmangel ist, so bietet es doch eine sinnvolle Möglichkeit, regelmäßig anfallende Mehrarbeit zu erfassen, vor dem Verfall zu schützen und für einen späteren Ausgleich nutzbar zu machen.
Eine pauschale Kompensation von 52 Stunden pro Jahr für wenige Jahre? Das wäre kein großer Wurf – sondern eine verpasste Chance.

Wir bleiben dran.
Der BDK Baden-Württemberg wird die kommenden Entwicklungen genau verfolgen – und bei möglichen Anhörungen oder Umsetzungsschritten mit Expertise und klarer Haltung die Interessen der Beschäftigten vertreten.

Thorsten Benkel, Landesschatzmeister BDK BW

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