BDK BW für erweiterte DNA-Analyse

22.02.2017

In einem Gastbeitrag für die Mittelbadische Presse, den Zeitungen der Ortenau, unterstrich der baden-württembergische BDK-Vorsitzende Manfred Klumpp die Bedeutung der DNA im Ermittlungsverfahren.
BDK BW für erweiterte DNA-Analyse

Er machte dabei auch deutlich, dass es den Kriminalisten mit ihrer Forderung nach einer erweiterten DNA-Auswertemöglichkeit nicht um sensible, persönliche Daten wie Krankheiten, Eigenschaften u.a. geht.

Für das Ermittlungsverfahren geht es neben einer bereits möglichen Geschlechtsbestimmung ausschließlich um Informationen zu Augen-, Haar- und Hautfarbe oder die biogeografische Herkunft sowie das biologische Alter. Dies sind alles Merkmale, die auch durch bloßes Sehen zum Beispiel durch einen Zeugen, eine Fotografie oder eine Videoaufnahme wahrnehmbar sind und so heute schon genutzt werden können.

Als geradezu absurd wies Klumpp in seinem Beitrag abschließend auf Aussagen hin, wonach die Polizei die Fälle bislang auch ohne die erweiterten Möglichkeiten der DNA-Analyse gelöst habe und lösen könne und somit kein Handlunsgbedarf bestehe. Diese Argumentation betrachtet nur die gelösten Fälle und klammert all jene aus, die man mit entsprechenden Erkenntnissen hätte klären können, die aber so nicht quantifizierbar sind. 

 

Lesen Sie den ganzen Gastbeitrag in der Mittelbadischen Presse.