BDK BW setzt auch in der ersten Bundesvorstandssitzung 2025 Akzente
20.05.2025

Mit zwei kriminalpolitischen Anträgen und einem mitgliederorientierten Antrag zur Thematik Länderwechsel für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte ist Landesvorsitzender Steffen Mayer nach Bad Hersfeld gereist. Mit positiven Ergebnissen reiste er zurück ins Ländle.
Länderwechsel
Wer es selbst erlebt hat oder jemanden bspw. als Personalrätin oder Personalrat bei einem Länderwechsel begleitet hat, weiß wie kompliziert es unsere Dienstherren uns bei diesem Thema machen. Baden-Württemberg besteht auf einen Tauschpartner. Dabei kommt es sogar zu Ringtäuschen mit mehreren Bundesländern. Natürlich darf die berühmte Katze im Sack nicht ungesehen gekauft werden, aber das Verfahren ist zeit- und nervenaufreibend. Nicht selten (oder eigentlich immer) sprechen wir von mehrjährigen Verfahren. Die Regelungen sind aus der Zeit gefallen. In der Regel arbeiten heute beide Partner oder Eheleute. Die moderne Arbeitswelt verlangt dabei immer häufiger Umzugsbereitschaft und Jobwechsel auch über Ländergrenzen hinaus. Die Unflexibilität in der Polizei und die langen Laufzeiten stellen Familien in solchen Fällen vor die Zerreißprobe. Wir haben unsere BDK-Kolleginnen und -Kollegen gebeten, die bundesweite Datenbasis dazu zu verbessern – und haben selbst inzwischen eine Anfrage an unser Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen gestellt.
Änderung § 89 StGB – gefährliches Werkzeug
Die jüngsten Ereignisse führten dazu, dass die Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein im Oktober 2024 den Vorschlag über den Bundesrat eingebracht haben, den Begriff des gefährlichen Werkzeugs in § 89 StGB (Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat) weiterzuentwickeln. Bisher waren die Tatmittel Messer und Kraftfahrzeuge im Straftatbestand nicht eingeschlossen. Aufgrund des Endes der Ampelregierung drohte dieses Vorhaben der sog. Diskontinuität zum Opfer zu fallen. Danach verfallen alle Gesetzesvorhaben, die bis zum Ende der Legislaturperiode nicht abgeschlossen werden. Sie müssen neu eingebracht werden, in der neuen Legislaturperiode. Noch während unserer Sitzung des Bundesvorstands wurden erste Details aus den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD bekannt. Der Vorschlag aus dem Bundesrat war den Koalitionären so wichtig, dass sie sich damit sogar in den Verhandlungen befasst hatten. Der neue Bundestag wird sich aller Voraussicht also damit befassen. Uns war es wichtig, dass dieser Vorschlag nicht untergeht und zeitnah neu eingebracht wird – wäre das sinnvolle Vorhaben in Vergessenheit geraten, hätten wir die entsprechenden Impulse über den BDK-Bundesvorstand bzw. geschäftsführenden BDK-Bundesvorstand gesetzt. Wir haben ein Auge darauf!
"Sonderstab Gefährliche Ausländer" - ein Modell für andere Länder?
Unser letzter Antrag befasste sich mit der positiven Bilanz des Sonderstabs Gefährliche Ausländer in Baden-Württemberg. Im Januar wurden die Zahlen dazu für das Jahr 2024 veröffentlicht. Sowohl das LKA BW als Zentralstelle als auch die Regionalen Präsidien beschreiben den Sonderstab als Erfolgsmodell. Mehrfach- und Intensivtäter, Gefährder und gefährliche Personen sind der Fokus. Mit der Schwerpunktsetzung sich gerade um Mehrfach- und Intensivtäter, Gefährder und gefährliche Personen zu kümmern, ist in den letzten Jahren eine Stelle entstanden, die eine hohe Kompetenz und Expertise angesammelt hat, um individuelle Lösungen zu arbeiten und oft am Ende durchzusetzen. Dazu gehört beispielsweise auch die Klärung der wahren Identität einer Person, um ein Abschiebehindernis zu beseitigen - oder auch die Erhöhung des Drucks (im rechtsstaatlichen Sinne), der am Ende zu einer freiwilligen Ausreise führt. Im aktuellen Doppelhaushalt 2025/2026 wurden dem Sonderstab nochmal 20 Neustellen zugewiesen, was wir begrüßen. Dieses positive Modell haben wir vorgestellt – einige Länder haben bereits ähnliche Einrichtungen. Im Sinne eines Best-Practice-Ansatzes haben wir hier ggf. noch Impulse setzen können.