BDK enttäuscht über Neuregelung der Anpassung der Besoldung und Versorgung

17.12.2017

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus Mai 2017 zwingt Landesregierung zur nochmaligen Anpassung des bereits geplanten Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2017/2018 (BVAnpGBW 2017/2018).
BDK enttäuscht über Neuregelung der Anpassung der Besoldung und Versorgung

Die Ausgangslage

Am 17. März 2017 hatte die baden-württembergische Landesregierung mitgeteilt, dass das Tarifergebnis des öffentlichen Dienstes (TV-L) grundsätzlich auch auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen wird. Dabei sollte es wie in den Jahren zuvor eine nach den Besoldungsgruppen gestaffelte zeitliche Verschiebung geben. Der BDK hat eine solche Staffelung in den letzten Jahren bereits abgelehnt.

Das Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 23. Mai 2017 (Az. 2 BvR 883/14 und 2 BvR 905/14) klar ausgeführt, dass das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen einen eigenständigen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums darstellt und dass derartige Staffelungen verfassungswidrig sind. Zu verhandeln war eine Klage aus Sachsen. Der dortige Besoldungsgesetzgeber hatte eine ähnliche Staffelung nach Besoldungsgruppen vorgenommen, wie sie seit Jahren in Baden-Württemberg praktiziert wurde.

Die Überarbeitung des BVAnpGBW

In Reaktion auf die neue Rechtslage hat die Landesregierung im Oktober 2017 die vorgesehene Staffelung für BW gekippt und das bereits geplante Gesetz über die Anpassung von  Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2017/2018 nochmals überarbeitet. Das neue Gesetz wurde am 14. November 2017 im Gesetzblatt Baden-Württemberg veröffentlicht. Es sieht nunmehr vor, auf eine Staffelung nach Besoldungsgruppen zu verzichten und die Tarifergebnisse einheitlich für alle Besoldungsgruppen am 1. März 2017 und im Folgejahr am 1. Juli 2018 umzusetzen.

Die Tarifverhandlung des TV-L im Kurzüberblick

2017    + 2,0 % ab dem 1. Januar 2017
2018    + 2,35 % ab dem 1. Januar 2017

Das jetzige BVAnpGBW 2017/2018 im Kurzüberblick

2017    + 1,8 % ab dem 1. März 2017
2018    + 2.675 % ab dem 1. Juli 2018

Eine Kommentierung

Die Kürzung im Jahr 2017 resultiert aus § 17 Landesbesoldungsgesetz BW, nachdem durch entsprechende Kürzung um 0,2 % eine Versorgungsrücklage zu bilden ist. Diese Vorschrift wurde die letzten Jahre angewandt, lief aber zum 31.12.2017 aus. Wir sind der Ansicht, dass wir damit die letzten Jahre unseren Beitrag geleistet haben und hätten kein Verständnis dafür, wenn eine gleichlautende Neuregelung überdacht und umgesetzt wird.

Für unsere Tarifbeschäftigten wurde mit den Tarifverhandlungen endlich die Möglichkeit geschaffen, auch in den Entgeltgruppen ab EG9 die Stufe 6 zu erreichen. Das begrüßen wir ausdrücklich. Nähere Informationen haben wir in einer eigenen Tarif-Info die letzten Tage veröffentlicht.

Der Beamtenschaft wurde mit Hinblick auf diese Regelung eine zusätzliche Anpassung um +0,325 %-Punkte gewährt (auch sog. BW-Bonus genannt). Auch diesen Schritt begrüßen wir als Berufsverband, weil er zumindest nachhaltig wirkt.

Für die Beamtinnen und Beamten bis A11 sieht die jetzige Regelung Einmalzahlungen vor, da diese entgegen der ursprünglichen Regelung alle bis zum 1. Juli 2018 warten müssen.

Allerdings stellen wir uns hierbei die Frage, warum die Ergebnisse aus den Tarifverhandlungen überhaupt mit Verzögerung auf die Beamtenschaft übertragen werden. Für 2017 bedeutet dies faktisch eine zweimonatige Nullrunde und für 2018 sogar eine sechsmonatige Nullrunde - und jetzt für alle.

Der BDK zeigt sich deswegen enttäuscht, über diese „Korrektur“ des BVAnpGBW. Es hätte jetzt nochmals die Chance bestanden, die Tarifergebnisse einheitlich auf alle Besoldungsgruppen, und zwar zeitgleich, also zum 1. Januar 2017 und zum 1. Januar 2018 zu übertragen. Diese Chance, ein echtes Zeichen der Wertschätzung zu setzen, hat die Landesregierung leider verpasst.

Die Beamtinnen und Beamten haben in Zeiten, in denen die Haushaltseinnahmen deutlich schlechter waren, ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet. Sie haben Sonderopfer erbracht. Die Haushaltslage ist heute eine andere und auch die Prognosen sind gut. Man mag sich jedoch nicht vorstellen, welche Sparmaßnahmen geplant und umgesetzt werden, wenn sich die Einnahmesituation wieder verschlechtert.

Die Polizei Baden-Württemberg steht mit Blick auf die Demographie und die anstehenden Pensionierungen im Vollzugsbereich organisatorisch vor einer Mammutaufgabe. Mehrarbeit und Überstunden wachsen an, der Arbeitsdruck nimmt zu und bereits jetzt fehlt Personal – gerade in der Kriminalpolizei. Unsere Kolleginnen und Kollegen des Tarifbereichs und aus der Beamtenschaft sorgen tagtäglich dafür, dass Baden-Württemberg eines der sichersten Bundesländer ist und bleibt.

 

"Die nachträglich beschlossene, zeitgleiche Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamtenschaft am jeweils 1. Januar hätte eine nicht zu unterschätzende positive Wirkung erzielen können. Diese Chance ist vertan." kommentiert Landesvorsitzender Steffen Mayer.


Gehaltstabellen 2017 und 2018 über Landesamt für Besoldung und Versorgung.