BDK erzielt weiteren Fortschritt für Entschädigungszahlungen - Antragsfrist 31.03.2018!

22.02.2018

Zusammen mit den Geschädigten der „Interessengemeinschaft der Berliner Polizei“ wurde die Einstellung von Haushaltsmitteln von über 6 Mio für die Entschädigung Betroffener erreicht, die als „Vielschießer“ auf Berliner Schießständen gesundheitlichen Schaden genommen haben. In weiteren zeitintensiven Verhandlungen mit der Senatsinnenverwaltung und Unterstützung durch Mitglieder der SPD Fraktion konnte nun endlich der Personenkreis festgelegt werden, der antragsberechtigt ist um Entschädigungszahlungen prüfen zu lassen.
BDK erzielt weiteren Fortschritt für Entschädigungszahlungen - Antragsfrist 31.03.2018!

Grundsätzlich können Kolleginnen und Kollegen eine solche Zahlung erhalten, die

  • im aktiven Dienst oder bereits ausgeschieden sind,
  • in der Vergangenheit regelmäßig und häufig, das heißt deutlich über die jährlichen Grundlagen- und Kontrollübungen hinaus, auf Schießanlagen der Polizei Berlin, die nicht dem aktuellen Stand entsprachen, tätig waren und
  • in diesem Zusammenhang eine Gesundheitsstörung geltend gemacht haben.

 

Wir konnten weiter erreichen,

  • dass auch bereits gestellte Dienstunfallanzeigen als Antrag gelten
  • alle möglichen Betroffenen angeschrieben werden
  • mit Auszahlungen kein Verzicht auf rechtliche Ansprüche einhergeht
  • bei der Anhörung vor der Bewertungskommission
  • (1 Verwaltungsrichterin a.D., 2 Ärzte /Arbeitsmedizin & fachbezogen) die Betroffenen Vertreter der Beschäftigtenvertretungen mitnehmen können
  • Unterlagen zu angezeigten Dienstunfällen bei Antragsstellung nicht erneut übersandt werden müssen

Im weiteren Verhandlungsverlauf werden wir uns dafür einsetzen, dass Vergiftungen auch als Krankheit anerkannt und entschädigt werden, wenn keine Krankheitsymptome vorliegen/ erkennbar sind.

Hinweisschreiben und Antrag finden sich seit dem 21.02.2018 im Intranet der Polizei.

Weitere Infos zur Thematik auch unter:

https://www.bdk.de/lv/berlin/schiesstandproblematik

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