BDK warnt vor neuer Betrugsmasche

15.01.2023

Weißt du wer gestorben ist? Mit perfider Masche versuchen Betrüger an die Zugangsdaten ihres Facebook Accounts zu kommen.
BDK warnt vor neuer Betrugsmasche

Kriminalprävention geht uns alle an. Daher warnt der BDK Fachbereichsleiter Hans Hülsbeck Prävention und Opferschutz vor einer neuen, perfiden Masche, die überwiegend in Facebook Verbreitung findet. Auch dem BDK ist es ein Anliegen alle Internetuserinnen und User vor gefährlichen Betrugsfallen zu warnen.

Zur Zeit grassiert über den Facebook Messenger eine Nachricht von einem Facebook-Freund, dass angeblich jemand verstorben ist, den man kennen würde, gespickt mit einem „das tut mir leid“.

Mit dieser Nachricht, die an die Schockanrufe aus anderen Betrugswellen erinnert, bezwecken die Kriminellen, das man ungeprüft auf den angegebenen Link klickt.  Hinter dieser Nachricht verbergen sich keine weiteren Informationen wie erhofft, sondern ein Link auf eine Webseite, welche ein bösartiges Skript ausführt. Klickt das Opfer auf das angebliche YouTube-Video, wird anstelle von YouTube auf eine weitere Webseite weitergeleitet, welche im Hintergrund ein schädliches Skript ausführt. Dabei werden die Zugangsdaten zu Facebook ausgespäht und Links von betrügerischen Webseiten geöffnet.

Nicht klicken, keine Zugangsdaten eingeben

Hinter dem Absender stecken Betrüger, die mit dieser Masche versuchen, Facebook-Konten zu knacken.

Gibt man seine Zugangsdaten ein, wird ein Kreislauf gestartet. Die Nachrichten mit dem angeblichen Video wird an die gesamte Freundesliste versendet, und auch hier finden sich eventuell wieder „Opfer“, die auf das Video klicken und ihre Zugangsdaten eintragen.

Was tun, wenn man betroffen ist?

  1. Umgehend das Passwort des Facebook-Accounts ändern
  2. Überprüfen, ob die korrekte Mail-Adresse im Facebook-Account hinterlegt ist.
  3. Deine Freundesliste über das Missgeschick informieren.
  4. Seinen Rechner nach Schadsoftware durchsuchen.
  5. Wenn es zu einem Schaden bei Ihnen gekommen ist, Strafanzeige bei der Polizei erstatten und ggf. Ihr kontoführendes Institut benachrichtigen.