BDK fordert . . .

18.12.2015

Wertschätzung von Spitzenämtern des gehobenen Dienstes
BDK fordert . . .

Das Thema „Wertschätzung“ ist ein bedeutsamer Grundsatz für ein gutes Miteinander in einer Behörde. Dabei gibt es viele Facetten des „wertschätzenden“ Umgangs. Zweifelsfrei gehört die Beförderungspraxis bei den Spitzenämtern des gehobenen Dienstes auch dazu.

Insbesondere die Beförderungssituation der Kommissariatsleiter/innen aller Kriminalinspektionen des PP Trier darf so nicht weiter hingenommen werden.

Fakt ist, dass diesen Kolleginnen und Kollegen in einer dynamischen Welt immer komplexer werdende Arbeitsbereiche übertragen worden sind. Dies gilt in besonderem Maße nach  Abschaffung von Kleinstkommissariaten im Rahmen der „Organisationsoptimierung“. Diese Aufgaben erledigen sie erfolgreich über viele Jahre mit großem Engagement. Jahr für Jahr stellen diese Kolleginnen und Kollegen sich in eine Bewerberreihe und werden bei der Kriminalpolizei des PP Trier zumeist erst nach 10 Jahren und mehr Führungstätigkeit mit dem entlohnt, was ihnen eigentlich längst zusteht!

Anders sieht dies zweifelsfrei aus, sofern diese kriminalpolizeilichen Kolleginnen und Kollegen Spitzenämter im Führungsstab oder als Leiterinnen und Leiter der Polizeiinspektionen begleiten. Hier sind die „Wartezeiten“ vergleichsweise gering. Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass seit 2008 16 Kolleginnen und Kollegen ins Statusamt A 13 auf Stellen der Kriminalpolizei befördert worden sind. Lediglich 9 Stellen gingen an Kollegen des operativen Dienstes der Kriminalinspektionen/Kriminaldirektion (mithin 1,1 Stellen pro Jahr im Durchschnitt). 

Im Ergebnis wird deutlich, dass engagierte, leistungsstarke Kommissariats- und auch Sachgebietsleiter bei zu erwartenden Beförderungsquoten der letzten Jahre noch weitere Wartezeiten in Kauf nehmen müssen. Aktuell warten mehr als 5 K-Leiter schon über 10 Jahre auf die ihnen zustehende Beförderung.  Es wird deshalb immer schwieriger, verdiente K-Leiterinnen oder –Leiter noch „rechtzeitig“ vor Beginn des Ruhestandes zu befördern und gleichzeitig auch herausragende Leistungsträger nicht aus den Augen zu verlieren.  Es ist jetzt schon abzusehen, dass mindestens zwei K-Leiter nach vielen Jahren in Funktion eine Beförderung in A 13 nicht mehr ruhegehaltsfähig erhalten können. 

Dieser Spagat gelingt im PP Trier für die Stellen im „operativen K-Dienst“ schon lange nicht mehr zufriedenstellend. Die Folgen daraus sind eindeutig: Die Attraktivität dieser Spitzenämter im operativen Dienst und damit der Kriminalpolizei in der Gesamtheit nimmt ab!

Sollte diese Misswirtschaft mit der Stellenplanobergrenze begründet werden und dies gleichzeitig bedeuten, dass Wartezeiten in anderen Präsidien deutlich geringer sind, so ist dies ein Systemfehler, der schnellstens behoben werden muss. All diese Kollegen sind Landesbedienstete und haben ein Anrecht auf Gleichbehandlung.

Hinsichtlich der Problematik der A 12er Stellen bei der Kriminalpolizei ist ein ähnliches Bild vorherrschend.

Wartezeiten zwischen 5 bis 10 Jahren bei stellvertretenden K-Leiterinnen und K-Leitern  sind die Regel. Auch hier ist die Beförderungssituation nicht zufriedenstellend. Es ist keine Wertschätzung, dass jemand jahrelang eine Funktion ausübt, ohne in dieser Zeit angemessen besoldet worden zu sein. Die Übernahme der Verantwortung verlangt der Dienstherr sofort. Gleiches wäre z.B. im Schuldienst völlig undenkbar.

Der Bezirksvorstand