BDK fordert das "Kinderland Baden-Württemberg" zum Handeln auf

15.03.2007

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigt erneut die nicht verfassungsgemäße Mindestalimentation von BeamtInnen mit 3 und mehr Kindern.
BDK fordert das "Kinderland Baden-Württemberg" zum Handeln auf

Bereits im Jahre 1998 hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Besoldung dieser Beamtinnen und Beamten mit mehr als 2 Kindern unter der verfassungsrechtlich gebotenen Mindestgrenze liege, da die gesetzliche Besoldung die familiären Unterhaltspflichten nicht realitätsgerecht berücksichtige.

Nach dem Gesetzgeber seiner vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Handlungsverpflichtung nicht nachkam, hat das Bundesverwaltungsgericht 2004 die Verwaltungsgerichte befugt, auf der Grundlage der Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts den Dienstherrn eines Beamten mit mehr als 2 Kindern zu höheren Gehaltzahlungen zu verurteilen.

In der Folge dieser höchstrichterlichen Entscheidungen kam es zu zahlreichen Widersprüchen betroffener Beamtinnen und Beamten gegen ihre Besoldung, die mit Einverständnis des Landesamt für Besoldung und Versorgung bis zur gerichtlichen Entscheidung der führenden Verfahren ausgesetzt wurden.

Nach der nunmehr vorliegenden Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ist die Landesregierung gefordert, schnellstens ihrer Verpflichtung gegenüber ihren Beamtinnen und Beamten nachzukommen und nicht weiter auf Zeit zu setzen. Die Alternative wäre, dass alle bislang ruhenden Verfahren wieder aufgenommen und eine verfassungsgemäße Alimentation eingeklagt wird.

Manfred Klumpp, Vorsitzender des BDK in Baden-Württemberg: "Das mit dem 'Kinderland' verbundene neue Verständnis für Familie (so MP Oettinger in seiner Regierungserklärung bereits im November 2005) darf die Beamtinnen und Beamten nicht weiter ausklammern."