BDK fordert die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage

24.11.2016

Der Landeshaushalt in Mecklenburg-Vorpommern erwirtschaftete einen Überschuss, im Landtagswahlkampf wurden Polizei und Polizeiarbeit hoch eingeschätzt. Nachdem nun Nordrhein-Westfalen die Polizeizulage wieder ruhegehaltsfähig gestaltet hat, fordert der BDK eine solche Regelung auch für unser Bundesland.
BDK fordert die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage

Zum einen soll hier eine Ungerechtigkeit zwischen den Polizeien des Bundes und der Länder beseitigt werden und zum anderen war schon die Aufhebung der Ruhegehaltsfähigkeit dieser Zulage spätestens 2011 nicht nachvollziehbar und kam einer nicht unwesentlichen Kürzung des Ruhegehaltes gleich. Wir werden unsere Forderung über das Ministerium für Inneres und Europa in die Politik transportieren und hoffen darauf, dass im Sinne der Wahlkampfäußerungen ein Umdenken erfolgt. Nicht nur in Bezug auf diese Zulage, sondern auch schon im Hinblick auf die anstehenden Tarifverhandlungen.

Daher unsere Forderung zur schnellstmöglichen (Wieder-)Einrichtung der Ruhegehaltsfähigkeit unserer Polizeizulage auch in Mecklenburg-Vorpommern.

Zum Thema berichten wir selbstverständlich weiter.

Und noch eine Erklärung und einen Dank zum Abschluss. Auch ein Vorstand kann nicht alles wissen oder sehen. Auf dieses Thema hat ein Ruheständler unseres Verbandes hingewiesen, der sich noch immer aktiv am Verbandsleben beteiligt. Herzlichen Dank dafür.