BDK fordert: Erschwerniszulage „K“ für stark belastende Tätigkeiten bei der Hamburger Kriminalpolizei!!!

05.05.2021

In der Kriminalpolizei gibt es viele psychisch stark belastende Tätigkeiten. Jeder kann sich vorstellen, wie belastend und schwer es ist, sich beispielsweise jahrelang mit kinderpornografischem Material beschäftigen zu müssen. Die Folgen für die einzelnen Kolleginnen und Kollegen können auch nach Jahren noch verheerend sein. Diese unbestritten hohe Belastung muss auch in einer angemessenen Art und Weise honoriert werden. Aus diesem Grund fordert der Bund Deutscher Kriminalbeamter für alle Bereiche, in denen stark psychisch belastende Tätigkeiten ausgeübt werden, eine angemessene Erschwerniszulage. NRW geht hier für der Bereich der Bekämpfung von Kinderpornographie mit einer monatlichen Zulage in Höhe von 300,- € bereits mit gutem Beispiel voran!
Małgorzata Tomczak - Pixabay

Aber nicht nur im Bereich der Kinderpornografie kommen die Beschäftigten der Polizei aufgrund von stark psychisch belastenden Tätigkeiten an ihre Grenzen. Auch der ständige Umgang mit Leichen oder stark traumatisierten Opfern, beispielsweise im Bereich der Sexualdelikte oder häuslichen Gewalt sind eine immense Belastung. Durch die wiederholte Exposition an traumatischen Informationen kann es zu einer Reihe von psychischen und psychosomatischen Beschwerdebildern kommen. Aufgrund der erhöhten Gefahr, zu erkranken, wäre neben einer gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsanalyse zur psychischen Belastung am Arbeitsplatz eine Erschwerniszulage eine angemessene Wertschätzung für die extrem belastende aber unabdingbare Arbeit. Dies gilt natürlich nicht nur für die Beamtinnen und Beamten, sondern auch für alle Tarifbeschäftigte entsprechender Ermittlungsdienststellen, wie z.B. bei der Spurensicherung und der dort geleisteten Tatortarbeit. Denn anders als bei Beamtinnen und Beamten können Tarifbeschäftigte bei einer langwierigen, durch belastende Tätigkeiten verursachte Erkrankung in finanzielle Schwierigkeiten kommen, da sie bereits nach sechs Wochen nur noch Krankengeld beziehen. Hier entsprechend vorzusorgen ist zwar möglich, aber sehr kostenintensiv.

Die beispielhaft benannten Tätigkeiten haben eine extrem hohe Bedeutung für die Polizei und müssen durch qualifizierte, engagierte und vor allem gesunde Kolleginnen und Kollegen vorgenommen werden. Nicht selten bezahlen diese aber für ihren Einsatz einen hohen Preis: Ihre Gesundheit!

Der BDK fordert deshalb eine Erschwerniszulage „K“ für stark belastende Tätigkeiten bei der Hamburger Kriminalpolizei!!!