BDK fordert: Stufengleicher Aufstieg für Tarifbeschäftigte - Höherwertige Tätigkeiten müssen sich sofort lohnen

23.10.2018

Das Problem! Viele Gewinner der jüngsten Tarifstellenausschreibungen mussten wieder einmal schmerzhaft feststellen, dass eine Höhergruppierung nicht unbedingt mehr Geld in der Tasche bedeutet. Bei bestimmten Konstellationen kommt es nur zu geringfügigen Gehaltserhöhungen oder faktisch sogar zu weniger Gehalt.
BDK fordert: Stufengleicher Aufstieg für Tarifbeschäftigte - Höherwertige Tätigkeiten müssen sich sofort lohnen

Wie ist das möglich?

Der TV-L sieht keinen stufengleichen Aufstieg vor. Der Mitarbeiter fällt in den Stufen der neuen Entgeltgruppe so weit zurück, dass sein neues Gehalt gerade noch dem alten entspricht mit lediglich einer Garantieerhöhung von rd. 30 EUR (bis EG 8) bzw. rd. 60 EUR (ab EG 9).

Das tatsächliche Einkommen reduziert sich sogar, wenn der Mitarbeiter in seiner bisherigen Stufe die Laufzeit fast geschafft hat und somit kurz vor einer Gehaltserhöhung durch Aufstieg in die nächste Stufe steht. Bei einer Höhergruppierung beginnt die Laufzeit in der neuen Stufe aber von vorne, so dass der Mitarbeiter viel länger auf die nächste Stufe warten muss.

Ein praktisches Beispiel!

Ein Mitarbeiter ist in die EG 6 eingruppiert, kurz vor Erreichung der Stufe 6. Durch Auswahl wird er in die EG 9k eingruppiert, allerdings dann nur in Stufe 2. Er erhält dann zwar rd. 90 EUR brutto mehr. Durch den bevorstehenden Stufenaufstieg in der EG6 verringert sich das Mehr aber tatsächlich auf nur noch 6 EUR brutto. Zieht man jetzt noch die prozentuale Reduzierung des Weihnachtsgeldes von 95% auf 80% in Betracht (entspricht einem Minus von rd. 450 EUR), dann reduziert sich tatsächlich das Jahresbruttoeinkommen um rd. 380 EUR und das für die nächsten 5 Jahre! Im Fazit bedeutet dies, dass der Mitarbeiter erst einmal eine Gehaltsminderung um fast 2.000 EUR in Kauf nehmen muss, bis er durch den Aufstieg in die Stufe 3 der EG9k - nach 5 Jahren in der höherwertigen Tätigkeit - auch tatsächlich eine Gehaltserhöhung bekommt.

 Wir als BDK raten allen Mitarbeitern vor einer Bewerbung auf eine höherwertige Stelle: Hütet Euch vor ungewollten Überraschungen und prüft genau, welche Auswirkung eine höhere Entgeltgruppe tatsächlich hat. Insbesondere die „EG 9k“ hat es im Vergleich zur „EG 9“ in sich: Es fehlt die Stufe 6 und die Stufenlaufzeiten sind deutlich länger. Gerne beraten wir euch hierzu.

Deshalb fordert der BDK die Gleichbehandlung mit den Beamten:

Stufengleicher Aufstieg auch für die Tarifbeschäftigten, denn höherwertige Tätigkeiten müssen sich sofort lohnen!

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