BDK Forderung: Einführung des Berufsbilds „Kriminalassistenz“

16.12.2021

In vielen Abteilungen des LKA wurden in den letzten Jahren zusätzliche Tarifbeschäftigte ein-gestellt, um dort die kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung bei nicht hoheitlichen Aufgaben zu unterstützen. Die übertragenen Aufgaben sind zu einem großen Teil identisch, doch die Stel-lenbeschreibungen sowie die Aus- und Fortbildung leider nicht. Die Eingruppierung geht von EG 6 bis EG 9 und häufig ist den Vorgesetzten gar nicht klar, was ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Aufgaben wahrnehmen dürfen und wo die Grenzen sind.
Kriminalpolizei

Wir freuen uns sehr, Euch mitteilen zu können, dass die ersten Schritte zur Einführung des vom BDK geforderten Berufsbilds „Kriminalassistenz“ absolviert wurden.Im Zuge des Transformationsprozesses im LKA 1 wurden die Kolleginnen und Kollegen im Basis- und Ermittlungsdienst in die weitere Planung einbezogen. Bei den ersten Treffen wurde deutlich, wie unterschiedlich in den Regionen gearbeitet wird und wie viele Dinge noch zu klären sind. Hierbei geht es z.B. um eine detaillierte Arbeitsplatzbeschreibung, die Vor- und Nachteile einer möglichen Zentralisierung des MUK, berufliche Perspektiven für die Beschäftigten, Aus- und Fortbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für Vorgesetzte. Die Transparenz und gemeinsame Arbeit von Angestellten und Beamten im Transformationsprozess des LKA 1 freut uns sehr und wir als BDK wünschen uns diese Art von Zusammenarbeit, Wertschätzung und Zukunftsplanung auch in anderen Bereichen. Durch eine gemeinsame und zielgerichtete Ausbildung an der Akademie erreicht man mehr Sicherheit und Flexibilität für Beschäftigte und Dienststelle. Durch Fortbildungsmaßnahmen und die Übertragung weiterer Aufgaben können Ansätze geschaffen werden, einen Aufstieg in eine höhere Entgeltgruppe zu ermöglichen. Durch solche Maßnahmen schafft man für tarifbeschäftigte Kolleginnen und Kollegen Perspektiven und Veränderungspotenzial, die in der Behörde nur sehr selten zu finden sind.Bereits zur Bürgerschaftswahl im Jahr 2020 hatte die SPD unseren Vorschlag schriftlich aufgegriffen und für die Wahlprüfsteine des BDK folgende, klare Forderung für die richtige Aus- und Fortbildung tarifbeschäftigter Kolleginnen und Kollegen formuliert: Mit einer zielgerichteten Fortbildung, die die grundlegenden Bedarfe der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung aufgreift, sollten die Kolleginnen und Kollegen in die Lage versetzt werden, die unterstützenden Prozesse gemäß den fachlichen Standards zu gewährleisten. Auch hier gilt es jedoch, die Bedarfe des jeweili­gen Aufgabenbereiches abzubilden und ggf. spezialisierte Fortbildungen für die Kolleginnen und Kollegen anzubieten.“ Die LKA-Führung prüft nun die Umsetzung dieses Prozesses und hat eine Arbeitsgruppe Basisdienst ins Leben gerufen, die ihre Arbeit bereits aufgenommen hat. Ein Teil des BDK-Landesvorstands hat bei einem jüngsten Treffen mit PERSL zudem die Gelegenheit genutzt über die Möglichkeiten und Schwierigkeiten der Umsetzung einer solchen umfangreichen Veränderung zu sprechen.

Wir werden uns weiterhin vehement für die Einführung des Berufsbilds „Kriminalassistenz“ einsetzen und den Transformationsprozess im LKA 1 weiter aufmerksam verfolgen.

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