BDK Forderung: Einführung des Berufsbildes „tarifbeschäftigte(r) Kriminalassistentin/Kriminalassistent“

26.02.2020

Der stetig anwachsende Ermittlungsaufwand ist durch den ausschließlichen Einsatz von Kriminalbeamten nicht mehr zu bewältigen. Durch das Einstellungspaket von „50 + 4“ Tarifbeschäftigten zur Ermittlungsunterstützung erfolgte eine erste Entlastung. Der BDK fordert gerade für nichthoheitliche Ermittlungsaufgaben verstärkt den Einsatz von Tarifbeschäftigten und dazu die Einführung des Berufsbildes „tarifbeschäftigte(r) Kriminalassistentin/Kriminalassistent“ - mindestens in der Entgeltgruppe 9 (TV-L). Damit einhergehend sollte die Entgeltgruppe 6 (TV-L) für die MuK-Sachbearbeitung der Vergangenheit angehören!
BDK Forderung: Einführung des Berufsbildes „tarifbeschäftigte(r) Kriminalassistentin/Kriminalassistent“

Der BDK, Landesverband Hamburg, hatte die in der Bürgerschaft vertretenen Parteien über die traditionellen Wahlprüfsteine zur letzten Bürgerschaftswahl auch zur voranstehenden BDK-Forderung: "Einführung der Berufsbezeichnung tarifbeschäftigter Kriminalassistentin/Kriminalassistent mit mindestens der EG 9" befragt. Die Antworten der Parteien sind unter nachstehendem Link abrufbar:

BDK Info zur Forderung eines Kriminalassistenten in EG 9.pdf

diesen Inhalt herunterladen: PDF