BDK-Forderung erfüllt!

14.09.2023

Polizei Hamburg führt Berufsbild „Kriminalassistenz“ ein. Ein gutes Beispiel auch für andere Länder und den Bund!
BDK-Forderung erfüllt!
Peter Gruner, Oliver Schwabe, Innensenator Andy Grote (SPD), Jan Reinecke, Christian Schmidt (v.l.) im Austausch zur BDK-Forderung „Kriminalassistenz“

Die Polizei Hamburg führt das Berufsbild „Kriminalassistenz“ ein und folgt damit einer langjährigen Forderung des BDK, Landesverband Hamburg.

Vom Basisdienst/MUK zur IT/Mobilfunk-Forensik, vom wirtschaftskriminalistischen Prüfdienst zur Kriminaltechnik, tarifbeschäftigte Kolleginnen und Kollegen im LKA Hamburg leisten für den BDK, Landesverband Hamburg, von je her gleichbedeutende Arbeitsanteile in einer sich zunehmend spezialisierenden Kriminalitätsbekämpfung. Mit der Einführung der „Kriminalassistenz“ folgt nun für tarifbeschäftigte Kolleginnen und Kollegen nicht nur die Möglichkeit, ihren über eine Ausbildung/ein Studium erlernten Beruf in der Hamburger Kriminalpolizei auszuüben, sondern über Qualifizierungsmaßnahmen für das Berufsbild „Kriminalassistenz“ ausgebildet und damit noch mehr in die kriminalistische Ermittlungsarbeit einbezogen zu werden. Der BDK, Landesverband Hamburg, ist sich sicher: Kriminalassistentinnen und Kriminalassistenten werden in Kürze in der Hamburger Kriminalpolizei als bedeutender Bestandteil in der Kriminalitätsbekämpfung nicht mehr wegzudenken sein! In zwei Infoveranstaltungen wurden die Beschäftigten der Polizei bereits von der Steuerungsgruppe zum Prozess „Kripo Weiter Denken“ (KWD) im Auftrag der LKA-Leitung über die Einführung des Berufsbildes „Kriminalassistenz“ unterrichtet. Wesentliche Bausteine sind:

  • Eine mit der LPV abgestimmte Stellenbeschreibung „1.Sachbearbeiter/Kriminalassistenz“ (E 9a) liegt vor.
  • Eine Stellenbeschreibung „2.Sachbearbeiter/Kriminalassistenz“ (E 8) befindet sich in Bearbeitung.
  • Die Ausschreibung von 38 Stellen „Kriminalassistenz (E 9a)“ im LKA Hamburg, davon
    • 10 Stellen für den Arbeitsbereich KiPo/NCMEC im LKA 54  
    • 28 Stellen für den Arbeitsbereich Basisdienst im LKA 1, steht demnächst an.
  • Eine Abstimmung mit der AK hinsichtlich der Entwicklung der Aus- und Fortbildungsmodule (Qualifizierungsmaßnahmen) wurde eingeleitet.
  • Ein Abstimmungsprozess zum Thema, welche hoheitlichen Aufgaben auch von Kriminalassistentinnen und Kriminalassistenten übernommen werden können/dürfen wurde ebenfalls begonnen.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter, Landesverband Hamburg, dankt insbesondere den mit dem Thema „Kriminalassistenz“ betrauten Kolleginnen und Kollegen in der Steuerungsgruppe zum KWD-Prozess für Ihre engagierte Arbeit und begrüßt ausdrücklich die zielorientierte Entscheidungsfindung zur Kriminalassistenz in Innenbehörde und Polizeiführung.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter, Landesverband Hamburg, wird den Prozess weiter im Austausch mit seinen Mitgliedern konstruktiv begleiten.