BDK – Forderung und Rechtsgutachten

28.04.2022

Polizeibeschäftigte haben ein Anrecht auf Transparenz und Überprüfbarkeit ihrer Bezügemitteilungen!
Gerd Altmann - Pixabay

Seit der Einführung des Personalmanagementverfahrens KoPERS (Kooperation Personaldienste) im April 2018 werden die Bezügemitteilungen für viele Beschäftigte der Polizei Hamburg regelmäßig nicht nachvollziehbar vom Zentrum für Personaldienste (ZPD) ausgestellt. Leidtragende sind dabei insbesondere die im Schichtdienst mit verschiedenen Zulagen tätigen Kolleginnen und Kollegen, welche Mehrarbeit nicht mit Freizeit ausgleichen können und aufgrund von Rückrechnungen über viele Monate Bezügemitteilungen erhalten. Diese Bezügemitteilungen umfassen dann nicht selten 10 Seiten und mehr. Ob den Beschäftigten ihre Mehrarbeit bzw. Überstunden mit den entsprechende Zulagen korrekt ausgezahlt wurden, sollen wir Beschäftigten dann über eine vom Zeiterfassungssystem zur Verfügung gestellte Lohnartenübersicht nebst einem Stundennachweis anhand einer kleinen Tabelle überprüfen.

Eine nahezu unerfüllbare Vorgabe!  

Was sich insbesondere dadurch zeigt, dass sogar die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter von PERS nur bedingt Einblick in die KoPERS-Abrechnungsmodalitäten ihrer „Kunden“ haben und bei Nachfragen deren Abrechnungsinhalte mühsam und mit teilweise erheblichem Zeitverzug nachermitteln müssen. Dabei ist jede Mitarbeiterin, jeder Mitarbeiter der Polizei Hamburg verpflichtet, die Bezügemitteilung am Ende eines Monats zu kontrollieren und etwaige Fehlabrechnungen unverzüglich PERS mitzuteilen. Diese Kontrolle ist nicht nur vorgeschrieben sondern auch notwendig, da Verjährungsfristen zu berücksichtigen sind und Ansprüche zu verfallen drohen.

Der BDK hält den KoPERS geschuldeten Umgang der nicht nachvollziehbaren Bezügemitteilungen für absolut inakzeptabel!

Aus diesem Grund hat der BDK einen Rechtsanwalt mit einer rechtlichen Überprüfung des Bezügemitteilungsprozesses beauftragt. Das nun allen Beschäftigten der Polizei Hamburg vom BDK als Anlage zu dieser BDK-Info und als Download über unsere Homepage zur Verfügung gestellte Rechtsgutachten beleuchtet die aktuelle Situation, gibt rechtssichere Hinweise und unterbreitet dem Personalamt notwendige Verbesserungsvorschläge.

Der BDK fordert auf Grundlage dieses Rechtsgutachtens das ZPD auf, den Beschäftigten der Polizei Hamburg endlich nachvollziehbare und damit überprüfbare Bezügemitteilungen zur Verfügung zu stellen.

Rechtsgutachten der Rechtsanwälte Chrubassik & Pein

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