BDK fordert klares Bekenntnis des Berliner Senats zu Studienplatzkapazitäten für den gehobenen Polizeivollzugsdienst

01.07.2025

Unverständnis über die weiter schwelende Frage, wie viel Nachwuchs für die Schutz- und Kriminalpolizei in Berlin zukünftig eingestellt und ausgebildet werden kann.
Kriminalpolizei

Seit einiger Zeit schon wabern Gerüchte über reduzierte Studienplatzkapazitäten für den Nachwuchs im gehobenen Polizeivollzugsdienst nicht nur über die Polizeiflure. Auch der BDK hat dazu mehrfach bei politisch Verantwortlichen angefragt, aber bislang nur ausweichende Antworten erhalten. Durch die Antwort des Senats auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Vasili Franco und Laura Neugebauer (Abgeordnetenhaus Berlin - Drucksache 19/22778) liegen nun öffentlich Zahlen zu den bisherigen bzw. aktuellen Ausbildungskapazitäten für den gehobenen Polizeivollzugsdienst an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) und deren Finanzierung vor.

Demnach stehen aktuell jährlich 630 Studienplätze für den gehobenen Dienst der Schutz- und Kriminalpolizei (inklusive 30 Plätze für Aufsteiger) zur Verfügung. Über die Frage wie viele Studienplätze zukünftig zur Verfügung stehen, gibt es jedoch weiter keine klare Antwort des Senats. Die Verhandlungen zwischen den beteiligten Senatsverwaltungen und der HWR seien noch nicht abgeschlossen.

Dazu der Landesvorsitzende Marco Schmidt: „Ein klares Bekenntnis des Senats, alles dafür zu tun, um die notwendigen Studienplatzkapazitäten zur Verfügung zu stellen, hört sich anders an! Der Senat muss Farbe bekennen und mit höchster Priorität die Finanzierung der Ausbildung der Polizeivollzugsbeamten sicherstellen! Berlin kann es sich angesichts des aktuellen und zukünftigen Personalmangels bei der Schutz- und Kriminalpolizei in Anbetracht der Sicherheitslage nicht erlauben, auch noch die Studienplatzkapazitäten zu reduzieren!

Bemerkenswert ist zudem, dass die Polizei als Bedarfsträger laut der Antwort des Senats nicht an den aktuellen Verhandlungen beteiligt ist, obwohl die offenbar strittige bisherige Kooperationsvereinbarung für „bis zu 360 zusätzliche Studienanfängerplätze“ (die in den oben genannten 630 Plätzen enthalten sind) mit der Polizei Berlin geschlossen wurde.

Fakt ist allerdings ebenso, dass die bisherigen Studienplatzkapazitäten seit 2019 nicht voll ausgeschöpft wurden bzw. werden konnten. Diese Erkenntnis ist nicht neu, bleibt aber umso alarmierender, wenn laut den Zahlen für das Sommersemester 2025 gerade mal 2/3 der Plätze genutzt werden. Hier sind alle Beteiligten gefordert, die Polizei Berlin als Arbeitgeberin attraktiver zu machen. Dazu gehören natürlich insbesondere eine wettbewerbsfähige Besoldung, eine adäquate Ausstattung und vernünftige Liegenschaften. Trotz knapper Kassen darf hier nicht gespart werden, will man nicht die immer noch nachhängenden Fehler aus früheren Zeiten wiederholen. Gefragt ist ebenso politischer Rückhalt, der sich nicht zuletzt auch in Vertrauen in die Polizei bei der Diskussion um rechtliche Instrumente wie aktuell beim ASOG Bln zeigen sollte.

Ebenso wichtig ist eine gute Werbung und Berufsberatung, die nicht über Herausforderungen des Polizeialltags hinwegtäuscht. Dabei sollte auch der Vorteil einer Direktbewerbung für den Laufbahnzweig der Kriminalpolizei stärker herausgestellt werden, um noch mehr spezifische Interessenten für Berlin zu gewinnen und ggf. die Einstellungszahlen für den Laufbahnzweig K zur Ausschöpfung der Studienplatzkapazitäten des Polizeivollzugsdienstes zu erhöhen.

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