BDK gegen populistische Pläne zur Absenkung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre

19.12.2025

Die aktuelle Debatte im Landtag Brandenburg um eine mögliche Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters – initiiert durch einen AfD Antrag – endete mit einer deutlichen Ablehnung durch die anderen Fraktionen. Auch der BDK Brandenburg hat zu der Forderung eine klare Meinung.

Ausgehend vom Diskurs über schwere Gewalttaten von Minderjährigen und die Frage, wie das Strafrecht darauf reagieren soll, hatte die AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag einen Antrag zur Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters in Deutschland auf 12 Jahre gefordert. Der BDK Brandenburg - spricht sich klar gegen derartige Vorstöße aus. 

Kriminalisierung sei eine Scheinlösung, so der BDK-Landesvorsitzende Christoph Wenzlaff, der selbst Ermittler ist. Stattdessen müsse auf hinreichende personelle und finanzielle Ausstattung aller Bereiche der Prävention – von Schulsozialarbeit über soziale Dienste bis hin zu freien Trägern, einschließlich und wo erforderlich Integration gesetzt werden. Frühzeitige Unterstützung, individuelle Förderung, passende pädagogische Begleitung und verlässliche Strukturen reduzieren Kriminalität langfristig, ohne in den kindlichen Entwicklungsprozess einzugreifen oder Stigmatisierung zu fördern.

Der klare Widerspruch des BDK gegen eine Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze fügt sich in eine seit Jahren konsistent vertretene Position ein: Der BDK lehnt es grundsätzlich ab, Kinder unter 14 Jahren strafrechtlich zu verantwortlichen, da sie entwicklungspsychologisch noch nicht über die nötige Reife verfügen und strafrechtliche Reaktionen in diesem Alter weder pädagogisch sinnvoll noch kriminalpolitisch wirksam sind. Der BDK Landesvorsitzende Christoph Wenzlaff sagte dazu:

„Statt populistischen Forderungen nachzugehen, verweist der BDK regelmäßig darauf, dass Kriminalisierung junger Kinder eine Scheinlösung darstellt, die Problemlagen nicht behebt, sondern durch Stigmatisierung sogar verschärfen kann. Wirksamkeit entsteht nicht durch Strafverschärfungen, sondern durch starke Präventionsstrukturen, verlässliche Jugendhilfe, frühe Unterstützung und eine professionelle Zusammenarbeit aller beteiligten Institutionen.“

Erst wenn präventive Instrumente konsequent gestärkt und bestehende Strukturen ausreichend ausgestattet sind, kann Jugendkriminalität nachhaltig reduziert werden – nicht durch eine Herabsenkung der Strafmündigkeit. Empirische Kriminalitäts- und Sozialforschungen weisen zudem konsistent darauf hin, dass eine frühzeitige strafrechtliche Etikettierung von Kindern – im Sinne des Labeling-Effekts – mit einer signifikanten Erhöhung des Rückfall- und Persistenzrisikos verbunden ist.

Wenzlaff abschließend:

„Starke Prävention und nachhaltige Integration braucht stabile Ressourcen, verlässliche Personalplanung und klare Finanzierung. Nur durch umfassende Kooperation zwischen Schule, Sozialarbeit, Polizei, Justiz und freien Trägern lässt sich eine risikoarme Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nachhaltig unterstützen.“


 

Weitere Informationen:

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2025/12/brandenburg-landtag-afd-alter-strafmuendig-zwoelf-abgelehnt.html

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/portal/browse.tt.html

 

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Brandenburg
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