BDK Hessen fordert TARIFÜBERNAHME FÜR BEAMTE!

09.03.2017

Der Tarifabschluss in Hessen wurde am 3. März erreicht. Jetzt muss das Ergebnis inhaltsgleich und zeitnah auf die Beamten übertragen werden!
BDK Hessen fordert TARIFÜBERNAHME FÜR BEAMTE!
Tarifübernahme 2017

In der Nacht zum 3. März 2017 einigten sich die Landesregierung und Gewerkschaften in Dietzenbach auf einen Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst in Hessen. Im Tarifvertrag Hessen (TV-H) wurden folgende Verbesserungen in der zweijährigen Vertragslaufzeit vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2018 vereinbart: 

  • Lineare Anpassung der Vergütung ab dem 1. März 2017 um 2.0 %, mindestens um 75 Euro
  • Lineare Anpassung um 2,2 % ab dem 1. Februar 2018
  • Stufengleiche Höhergruppierung; Somit erfolgt ab dem 1. März 2017 bei einer Höhergruppierung die Mitnahme der Stufe in die neue Entgeltgruppe (EG);
  • Anhebung der Ausbildungsvergütung um je 35 Euro zum 1. März 2017 und 1. Februar 2018;
  • Erhöhung der Tabellenwerte in der „kleinen“ EG 9 ab 1. Januar 2018 um 53,50 Euro und ab dem 1. Oktober 2018 um weitere 53,50 Euro;
  • Einführung einer Erfahrungsstufe 6 ab der EG 9 zum 1. Februar 2018 in Form einer Anhebung der Stufe 5 um 1,5 % ab 1. Januar 2018 und weitere 1,5 % ab 1. Oktober 2018;
  • 29 Tage Urlaub für Auszubildende (somit 1 Tag mehr) sowie Übernahmereglungen für die Tarifvertragslaufzeit;
  • Möglichkeit der Gewährung einer Zulage bis zu 20 % des regulären Tabellenentgelts zur Gewinnung von Fachkräften (IT-Bereich, Ingenieure, Ärzte);
  • Freifahrtregelung für den öffentlichen Nahverkehr ab dem 1. Januar 2018 mit dem Dienstausweis als Legitimation für eine kostenlose Nutzung; gültig zu Tag- und Nachtzeit im hessischen Nah- und Regionalverkehr, mit den üblichen Mitnahmeregeln: Partner fahren somit wochentags und am Wochenende ab 19 Uhr kostenlos mit: Kinder werden kostenfrei befördert;
  • Verbot der Gesichtsverhüllung/Gesichtsverschleierung;
  • Keine Verminderung der jährlichen Sonderzahlung bei Freistellung nach dem Familienpflegezeitgesetz

Die rund 45.000 Angestellten im öffentlichen Dienst in Hessen erhalten in den nächsten zwei Jahren somit 4,2 % mehr Gehalt. Der hessische Innenminister Peter Beuth bezifferte die jährlichen Mehrausgaben für den hessischen Landeshaushalt auf 150 Millionen Euro.

Inhalts- und zeitgleiche Übernahme vom Tarifergebnis auf die Beamtenbesoldung

Der BDK Landesvorsitzende Dirk Peglow fordert eine inhalts- und zeitgleich Übernahme vom Tarifergebnis auf die ca. 120.000 Landesbeamtinnen und Landesbeamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.

„Am 31. Januar 2017 verkündete der hessische Finanzminister Dr. Thomas Schäfer zu Recht stolz die vorzeitige Erreichung der „schwarzen Null“ in Hessen bei Vorstellung des vorläufigen Haushaltsabschlusses für das Jahr 2016. Dies fiel mit einem Plus in Höhe von 1.695 Milliarden Euro aus. Die Allgemeinen Rücklagen erhöhte der Minister auf 924 Millionen Euro, um auch Personalmehrausgaben zu leisten“, leitet Dirk Peglow seine Forderung ein. 


Zusammenschluss parteiübergreifend geboten

„Herr Innenminister Peter Beuth äußerte gegenüber Pressevertretern am 3. März 2017, dass der Tarifabschluss für die Löhne der Landesbeschäftigen im Einklang mit der Schuldenbremse steht“, führt der Landesvorsitzende fort. „Wir erwarten in der Landtagsdebatte zu dem Antrag der SPD-Fraktion vom 7. März 2017 für eine Übertagung der Tarifergebnisse von den Landesbeschäftigten auf Beamtinnen und Beamte einen parteiübergreifenden Zusammenschluss“, fordert Dirk Peglow.

 

„Jede politische Partei im Hessischen Landtag, ob als Opposition oder in Regierungsverantwortung lobt übereinstimmend die hohen Leistungen der hessischen Polizei und übrigen Landesverwaltung. Insbesondere die Erstversorgung und Integration von Flüchtlingen sowie Rückführung der abgelehnten Asylbewerber erfordert in vielen Ressorts dauerhaft einen hohen Verwaltungsaufwand, der im Jahr 2017 ohne Personalzuwachs geleistet werden muss“; unterstreicht Dirk Peglow die Leistungsfähigkeit der Landesbehörden

 

Eine monetäre Anerkennung der hohen Belastungen, welche in vielen Arbeitsbereichen von Sicherheits- und Verwaltungsbehörden gleichermaßen nur durch dauerhafte Mehrarbeit gelingt, darf keine zeitliche oder inhaltliche Kürzung erfahren. Auch Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter dürfen als kommende Generation von einer Vergütungssteigerung nicht ausgenommen werden“, schließt der Landesvorsitzender Dirk Peglow sein Statement ab.

 

 

Ansprechpartner bei Rückfragen: 

 

Ralf Jörz

Stellv. Landesvorsitzender & Pressesprecher

Mobil: 0176/64790971

E-MailRalf.Joerz@bdk.de

 

 

 
 
 
 

 

 

 

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