BDK im Innenausschuss: Die vergessenen Mütter und Väter

17.06.2018

Am 14.06.18 fand im Ausschuss für Inneres und Sport des niedersächsischen Landtages eine Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Familienpflegezeit für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften statt.
BDK im Innenausschuss: Die vergessenen Mütter und Väter
 
Damit sollen u. a. die Möglichkeiten des Pflegezeitgesetzes für Beschäftigte auf Beamtinnen und Beamte übertragen werden.
 
Der Gesetzentwurf enthält zusätzlich Änderungen 
u. a. zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz. Erneut nicht berücksichtigt ist allerdings die Versorgungslücke bei geschiedenen Polizeibeamtinnen und -beamten.
 
Besonders betroffen sind hiervon Kolleginnen, die aufgrund Kindererziehung für ihre eigenen Pensionsansprüche Ausfallzeiten hinnehmen müssen. Um diese Nachteile bei der Altersversorgung zu kompensieren, erhalten sie im Rahmen einer Ehescheidung ggf. einen Versorgungsausgleich, der sich als eigenständiger Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung darstellt. Da das gesetzliche Rentenalter bei derzeit 65 und aufwachsend bei 67 Jahren liegt, erhalten die Versorgungsberechtigten erst mit dem 65. bzw. 67. Lebensjahr den Versorgungsausgleich. Somit können Versorgungslücken von bis zu 500,- EUR monatlich für 5 Jahre entstehen.
 
Bereits seit 2009 macht der BDK auf Bundes- und Landesebene auf diese Problematik aufmerksam, wiederholt hat der BDK die niedersächsischen Innenminister und die Behördenleitungen auf diese Problematik hingewiesen. Bislang leider erfolglos. Zuständigkeiten werden zwischen dem Sozialministerium, dem Finanzministerium und Innenministerium hin- und her gereicht.
 
Einvernehmlich wird das Thema mit dem Hinweis, dass Scheidung „Privatangelegenheit“ sei, als erledigt betrachtet. 
 
Die im Vorfeld eingereichte Stellungnahme zum Gesetzesentwurf mit dem Ziel, die Versorgungslücke durch den Dienstherrn zu schließen, wurde abgelehnt.
 
Wir geben uns damit nicht zufrieden, denn die besondere Pensionsaltersgrenze für Polizeibeamtinnen und -beamte hat der Gesetzgeber festgelegt. Die Anhörung zum geplanten Gesetz hat der BDK genutzt, um ein weiteres Mal auf die Problematik aufmerksam zu machen. Der BDK fordert, dass sich die Verantwortlichen mit dem Thema auseinandersetzen und nach einer Lösung suchen. Die Zahl der betroffenen Kolleginnen und Kollegen wird in den kommenden Jahren steigen aufgrund bevorstehender Pensionierungen und der seit 1974 im Vollzugsdienst beschäftigten Kolleginnen. 
 
Doris Christians
Sprecherin Gleichstellung
im LV Niedersachsen 
 
 
 
 
Ausführliche Hintergrundinformationen auf der Landesseitedes BDK Baden-Württemberg: "Die vergessenen Mütter in der Polizei"