BDK im Landtag

19.02.2016

Der Innenausschuss des Landtag Nordrhein-Westfalen tagte in der Woche am 16.02. und am 18.02.2016. Hier wurden auch die Themen „Einrichtung einer unabhängigen Polizeibeschwerdestelle für Nordrhein-Westfalen“ sowie „Schaffung eines neuen Straftatbestandes für tätliche Angriffe auf Polizeibeamte und Einsatzkräfte“ beraten.
BDK im Landtag

Am 16.02. wurde auf Antrag der Fraktion der Piraten das Thema „Einrichtung einer unabhängigen Polizeibeschwerdestelle für Nordrhein-Westfalen“ beraten.
Bürgerinnen und Bürger sollen sich nach dieser Idee an eine solche Stelle wenden, wenn sie sich ungerecht von der Polizei behandelt fühlen, heißt es in dem Antrag (Drs. 16/8974). Zugleich könnten sich aber auch Polizistinnen und Polizisten bei der Einrichtung melden, um über mögliche Missstände in ihrer Behörde zu berichten.
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) sieht keine Notwendigkeit, eine unabhängige Beschwerdestelle einzurichten. Im Januar 2012 sei ein einheitliches Beschwerdemanagement bei der Polizei eingeführt worden, das Zuständigkeiten, Abläufe und Bearbeitungsstandards regle. Ein möglicher Mehrwert durch die von den PIRATEN angeregte Stelle ist nicht erkennbar.

Die vollständige Stellungnahme befindet sich hier zum nachlesen:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMST16/3409

Schaffung eines neuen Straftatbestandes für tätliche Angriffe auf Polizeibeamte und Einsatzkräfte


Für die Anhörung am 18.02 reichte die Fraktion der CDU einen Antrag ein mit der Forderung, eine hessische Bundesratsinitiative unterstützen, um Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte besser vor Übergriffen zu schützen (Drs 16/8979). Der Gesetzentwurf des Landes Hessen sieht in diesen Fällen u. a. eine Mindeststrafe von sechs Monaten vor. Der BDK stelle sich nicht gegen den Antrag der CDU-Fraktion, halte aber andere Maßnahmen für erfolgversprechender, so Oliver Huth, der stellvertretende BDK-Landesvorsitzende in seiner schriftlichen Stellungnahme. Zielführend sind in diesem Zusammenhang u. a. beschleunigte Verfahren. Dies erfordere aber mehr Personal bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Außerdem gilt es, die Verfolgung von Straftaten aus Menschenansammlungen heraus stärker in den Fokus zu rücken. BDK-Landesvorsitzender Sebastian Fiedler bezeichnete den Gesetzentwurf in der Anhörung als „Mosaiksteinchen“.

Die vollständige Stellungnahme befindet sich hier zum nachlesen:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMST16/3434