BDK Info: Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität kommt - 4.000 zusätzliche Strafverfahren für die überlastete Hamburger Kriminalpolizei benötigt!

08.07.2020

Angesichts der rechtsextremistischen Attentate von Halle und Hanau und dem abscheulichen Tötungsdelikt an dem Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke befürwortet der BDK ausdrücklich die Ge-setzesinitiative der Bundesregierung zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität. Ein entsprechendes Gesetz wurde am vergangenen Freitag vom Bundesrat beschlossen. Das Gesetz soll dazu dienen, die in der Anonymität des Internets begangenen Straftaten zum Nachteil zahlreicher Bürgerinnen und Bürger künftig ahnden zu können. Durch das neue Gesetz werden zukünftig Telemediendienstanbieter wie Facebook, Twitter oder Instagram verpflichtet, strafrechtlich relevante Inhalte (z.B. Verleumdung, Üble Nachrede, Bedrohung, Beleidigung, etc.) auf ihren digitalen Plattformen an das Bundeskriminalamt zu melden, von wo sie die dann an die zuständigen Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden der Länder weitergeleitet werden. Experten aus unterschiedlichen Bereichen sehen eine Welle von jährlich 150.000 bis 250.000 zusätzlichen Strafverfahren auf die Strafverfolgungsorgane der Länder zurollen, deren Abarbei-tung bisher weder auf der justiziellen noch auf der polizeilichen Seite durch zusätzliche Personalkapazitä-ten gewährleistet wird.
BDK Info: Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität kommt - 4.000 zusätzliche Strafverfahren für die überlastete Hamburger Kriminalpolizei benötigt!
BDK Info - Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität kommt!

Für die Hamburger Kriminalpolizei bedeutet das eine Mehrarbeit von zu erwartenden 3.500 bis 4.000 Fällen im Jahr, wofür man mindestens 50 zusätzliche Stellen benötigt!

Da bekanntlich die Innenbehörde erst reagiert, wenn „der Karren im Dreck steckt“ und sich die Strafverfahren haldenweise in den Gängen der Hamburger Kriminalpolizei türmen, fordert der BDK Innensenator Andy Grote bereits heute auf, ein entsprechendes Stellenkonzept im kommenden, noch zu verabschiedenden Doppelhaushalt einzuplanen.

Der Senat mit seiner rot-grünen Koalition und Innensenator Andy Grote können so zeigen, ob es ihnen tatsächlich ernst mit der Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität ist oder ob dieses Vorhaben zu einem politisch-populistischen Rohrkrepierer wird. Denn zusätzliche Aufgaben erfordern zusätzliches Personal und damit bekanntlich auch zusätzliche Stellen!

Der BDK wird es dabei auf keinen Fall hinnehmen, dass sich die Hamburger Politik bei diesem wichtigen Thema auf dem Rücken der schon heute deutlich überbelasteten Hamburger Kriminalisten in Positur bringt.

Wie es immer so schön heißt: Wer „A“ sagt, muss auch „B“ sagen, meint, wenn Politik der Polizei eine neue so umfangreiche Aufgabe zuweist, muss sie auch die dafür notwendigen Stellen schaffen.

Der BDK, die Stimme der Kriminalpolizei!

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