BDK IT-Strukturkampagne findet Eingang in Koalitionsvertrag

04.06.2020

Seit der Jahreswende 2019/2020 hatte der BDK die erheblichen IT-Strukturdefizite der Polizei Hamburg zum Themenschwerpunkt einer Kampagne gemacht, die dann während der Hamburger Bürgerschaftswahl eine große mediale und öffentliche Beachtung finden sollte. Der nicht zu überhörende Hilferuf Hamburger Kriminalistinnen und Kriminalisten nach einer notwendigen Modernisierung der polizeilichen IT-Struktur hat offensichtlich Gehör bei den Koalitionsparteien SPD und Grüne gefunden. So haben die Neukoalitionärinnen folgende, wesentliche IT-Strukturforderungen des BDK in ihrem aktuell vereinbarten Koalitionsvertrag übernommen:
BDK IT-Strukturkampagne findet Eingang in Koalitionsvertrag
Foto: Dieter Schütz / pixelio.de

„Neue Herausforderungen in der Kriminalitätsbekämpfung

Durch die Digitalisierung des Alltags hat sich auch ein Teil der Kriminalität in den Bereich der digitalen Welt verlagert bzw. haben sich neue Kriminalitätsformen entwickelt. Die Staatsanwaltschaft und Polizei werden hier entsprechende Schwerpunkte setzen. Insbesondere wollen wir sicherstellen, dass die Polizei in der Lage ist, die Vielzahl sichergestellter Datenspeicher (Computer, Smartphones und Mobiltelefone pp.) und die entsprechenden Datenmengen zeitnah und effektiv auszuwerten. Dies verlangt eine Priorisierung und ressourcentechnischen Stärkung in der Polizei durch einen noch stärkeren Ausbau des Know-how, der notwendigen technischen Ausstattung sowie personeller Verstärkungen. Ebenso setzen wir uns dafür ein, dass die Ermittlungsbehörden sich neuer, innovativer Ansätze bedienen, hierzu zählt auch die Prüfung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz (KI).

Angesichts des erheblichen Bedeutungszuwachses elektronischer Daten als Beweismittel im Strafverfahren gewinnt auch die Errichtung von digitalen Beweismittelnetzwerken zunehmend an Bedeutung. Erforderlich ist zudem auch ein ausreichender rechtlicher Rahmen für die Gewinnung, Auswertung und Übermittlung entsprechender beweiserheblicher Daten. Die Befassung mit einem IT System zum elektronischen Beweismittelmanagement befindet sich derzeit bei der Polizei im Aufbau. Die Koalitionspartner werden diese Chance nutzen, um ein geeignetes ressortübergreifend nutzbares IT- System zu konzipieren und damit die (digitale) Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz zu stärken. Dabei werden wir sowohl Sicherheits – und Datenschutzbelange berücksichtigen wie auch Schutz- und Kontrollmechanismen etablieren, um die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Justiz jederzeit zu gewährleisten. Die Entwicklung der elektronischen Akte im Strafbereich wird hierbei zu berücksichtigen sein. Sie soll spätestens 2026 eingeführt sein, dies setzt voraus, dass die Polizei ebenfalls über ein kompatibles System verfügt, damit ein Medienbruch vermieden wird.“

Ob diese von den Koalitionsparteien vereinbarten Vertragsziele dann tatsächlich Umsetzung finden, wird sich bereits an dem demnächst zu verabschiedenden Doppelhaushalt der Freien und Hansestadt Hamburg ablesen lassen. Der BDK hält es diesbezüglich ganz mit dem aktuellen Slogan der Polizei: „In Hamburg schaut man hin“!   

Der BDK, die Stimme der Kriminalpolizei!

Link zum vollständigen Koalitionsvertrag über die Zusammenarbeit in der 22. Legislaturperiode der Hamburgischen Bürgerschaftzwischen derSPD, Landesorganisation HamburgundBündnis 90/Die Grünen, Landesverband Hamburg

https://www.spd-hamburg.de/fileadmin-hamburg/user_upload/Koalitionsvertrag2020.pdf