BDK kritisiert Änderungen am PDU Erlass

31.01.2024

Polizeidienstunfähigkeit, kurz PDU, ist in NRW mit dem PDU Erlass geregelt. Änderungspläne des Innenministeriums NRW stoßen beim BDK NRW auf Ablehnung
Gerd Altmann - Pixabay

Die Pläne zu Änderungen beim Erlass zur Polizeidienst-Unfähigkeit, kurz PDU Erlass, werden vom BDK NRW abgelehnt.

Die Pläne des Innenministeriums lassen erkennen, dass einziges Ziel eine Beschleunigung des Verfahrens ist. Lebensleistungen, Wertschätzung der Beschäftigten, Anerkennung der gefährlichen Arbeit treten dabei hinter reiner Kostenkalkulation zurück.

Aus Sicht des BDK NRW kommt dabei die Fürsorgepflichten deutlich zu kurz. Die Strukturdefizite in der Vergangenheit hatte der Dienstherr, also das Land NRW, zu verantworten.

Die Pläne sehen nun ein deutlich beschleunigtes Verfahren und eine Anhebung der Altersgrenze von 50 auf 55 Jahren für den Laufbahnwechsel vor.

Die Anhebung der Altersgrenze ist nicht verhandelbar. Das lässt eine fehlende Wertschätzung mit erheblichen Auswirkungen für die Beschäftigten erkennen

kommentiert Oliver Huth, Landesvorsitzender BDK NRW.

Erschwerend kommt hinzu, dass in den Plänen des Innenministeriums zu viele unklare Formulierungen und unbestimmte Tatbestände benannt werden.

Der BDK NRW hat deutlich gemacht, dass der geplante Erlass so nicht mitgetragen werden kann, da erhebliche rechtliche Bedenken bestehen.