BDK legt Eckwerte zur Reform des Bachelorstudienganges vor

13.12.2011

Düsseldorf, 12.12.2011 – Mit seinem Schreiben an den Leiter der Polizeiabteilung im Ministerium für Inneres Kommunales, Ministerialdirigent Wolfgang Düren, legt der BDK seine Argumente und Forderungen zu einer Y-Ausbildung im Rahmen der Reform des Bachelorstudienganges an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung vor.

Bereits in dem im Juli 2011 mit Ministerialdirigent Wolfgang Düren und weiteren Vertretern des MIK geführten Gesprächs nahm der Bereich der Ausbildung einen breiten Raum ein. Der BDK-Landesvorsitzende Wilfried Albishausen und Sebastian Fiedler, Mitglied des Landesvorstandes mit Schwerpunkt Aus- und Fortbildung, hatten da bereits auf die Notwendigkeit einer Y-Ausbildung, in der neben gemeinsamen Studieninhalten jeweils Kriminalistik/Kriminologie für Studierende mit einer direkten Verwendung in der Kriminalpolizei und Einsatzlehre/Verkehrslehre für Studierende mit direkter Verwendung in der Schutzpolizei vermittelt wird. Über diese Form der Ausbildung, wie sie in anderen Bundesländern üblich ist, kann zielgerichtet ausgebildeter Nachersatz für die Kriminalpolizei zukünftig gewonnen werden, ohne dabei auf einen bestimmten Anteil eines möglichen Dienstzweigwechsels zu verzichten.

Dass ein solches Modell nicht nur der Qualifikation dient, sondern auch Haushaltsmittel in zweistelliger Millionenhöhe für dann nur noch begrenzt erforderliche „Einführungsfortbildung“ spart, sollte ein gewichtiges Argument für Politik sein, sich nicht länger einer spezialisierten Ausbildung von Schutz- und Kriminalpolizei zu verschließen.

Das Eckwertepapier zur Reform des Bachelorstudienganges enthält zu dem weitere Vorschläge, das „ausufernde“ Prüfungssystem und die fachpraktischen Module an den tatsächlichen Anforderungen (kriminal-) polizeilicher Arbeit zu orientieren.

Download Eckwertepapier [PDF, 362 KB]