BDK legt Stellungnahme zur geplanten Änderung des ODP vor

07.10.2014

Gute Ansätze sind erkennbar, Anpassungen jedoch notwendig
BDK legt Stellungnahme zur geplanten Änderung des ODP vor
....die Karten werden neu gemischt und erneut stellt sich die Frage nach dem "Guten Blatt"

Berlin, 07.10.14  Kernpunkte der BDK- Stellungnahme sind:

 Die Absicht, den gesamten mittleren Polizeivollzugsdienst nur noch mit A8 – 9mZ zu bewerten ist aus Sicht des BDK generell sehr zu begrüßen.

  • allerdings gehören viele Fachkräfte in den Ermittlungsbereichen von BPOLI und BPOLIKB gegenwärtig dem mD an und leisten als POM / PHM hochqualifizierte Arbeit, die beim BKA und in den Ländern von KOK und KHK erledigt wird. Hier wäre ein prüfungsfreier Aufstieg bis max. A 11 die bessere Wahl. (siehe BDK-Laufbahnmodell)
  • Die beabsichtigte Verschlankung der Bewertungsgruppen von -7- auf -3- im gD ist ein Schritt in die richtige Richtung.
  • im Umgang mit praxiserprobten und spezialisierten Aufstiegsbeamten, die bisher die untere Führungsebene besetzt haben, das bisherige Endamt A 11 bereits innehaben und nunmehr auf die "untere Bewertungsebene"  ohne Führungsfunktion zurückfallen sollen, regt der BDK an, die Stelleninhaber dort zu belassen und die Stellen mit k.u.-Vermerken (künftig unterlegt) zu versehen
  • der Vorschlag, ausschließlich die Gruppenleiter in den Inspektionen auf A 11 - 12 anzuheben, findet so nicht die Zustimmung des BDK, da Dienstgruppen und Ermittlungsdienst unterschiedlich behandelt werden. Hier regt der BDK an, in den Ermittlungsbereichen eine neue adäquate Bewertungsebene "qualifizierter Ermittlungsbeamter" ( A 11/12) einzurichten
  • Der BDK vermisst eine Gleichstellung der maritimen Ermittlungs- und Fahndungsgruppe mit den übrigen Einsatzbereichen der BPOl und regt hier eine entsprechende Übernahme unserer Vorschläge an
  • Der BDK unterstützt die perspektivische prozentuale Erhöhung auf 2 % höherer Dienst, regt jedoch an, auch hier Fachkarrieren zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang vermissen wir in dem vorgelegten Entwurf das Ausweisen von adäquaten Dienstposten für die Leiter BPOLI KB. Diese müssten, gemessen an der Kommunikationsebene mit den Leitungen der zuständigen LKÄ oder dem BKA, mindestens auf A 14 -15 angehoben werden. 
  • Zudem erweist sich die Dienstpostenbewertung des Leiters SB 15 in den Direktionen mit A 13 (gD) als unangemessen. Der Leiter SB 15 repräsentiert gemeinsam mit dem jeweiligen Leiter BPOLI KB die Kriminalitätsbekämpfung der BPol und gehört daher in den höheren Dienst. Der BDK votiert daher, die Dienstposten der Leiter SB 14 und SB 15 gleich nach A 13 -14 (hD), bzw. in größeren Direktionen nach       A 13 - 15 zu bewerten.