BDK lehnt neue Beurteilungsrichtlinien ab und fordert ganzheitliches Personalentwicklungskonzept

28.07.2010

Düsseldorf, 29.07.2010 - Die von Staatsminister a. D. Dr. Wolf erlassenen und vom Polizeihauptpersonalrat mehrheitlich zugestimmten Beurteilungsrichtlinien lehnt der BDK als untauglichen Versuch, der aktuellen Rechtsprechung Genüge zu tun, ab. Der komplette Verzicht auf die Submerkmale und die Erweiterung auf nunmehr 8 Hauptmerkmale erzeugt eine weitere "Verflachung" einer dem Grundgesetz konformen individuellen Beurteilung.
BDK lehnt neue Beurteilungsrichtlinien ab und fordert ganzheitliches Personalentwicklungskonzept

Zudem lassen die Richtlinien erneut offen, wie mit Beurteilungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Führungsfunktionen und Sachbearbeiterfunktionen in gleichen Besoldungsgruppen zukünftig umgegangen werden soll. Immerhin wird das Hauptmerkmal "Führung" bei Sachbearbeitern nicht beurteilt.

Offen bleibt zudem das Problem der Beurteilungen in Verbindung mit der vom BDK bekämpften Funktionszuordnung (FZO). Im Beurteilungsverfahren 2011 wird es zwangsläufig zu "manipulativen" Beurteilungen in den Vergleichsgruppen A11 und A12 kommen, die erneut Überprüfungen durch die Verwaltungsgerichte nach sich ziehen werden. Aufgrund der "topfscharfen Zuweisung" von Beförderungsstellen ab 2011 und dem Prinzip der "Bestenauslese" stehen die Behörden vor dem Problem, innerhalb einer Vergleichsgruppe so zu beurteilen, dass Beförderungsentscheidungen dem Art. 33 des Grundgesetzes entsprechen. Im Klartext: Beurteilungen werden zukünftig ausschließlich unter Beachtung der von Verwaltungsgerichten in der Vergangenheit schon häufig als "rechtsproblematisch" angesehenen FZO erfolgen.

Dabei werden sich folgende Fallkonstellationen ergeben:

Beispiel - Vergleichsgruppen A11 und A12

  • Beamtinnen und Beamte ohne Funktion nach FZO
  • Beamtinnen und Beamte mit Funktion nach FZO
  • Beamtinnen und Beamte in real gleichen Tätigkeiten mit unterschiedlich beschriebener Wertigkeit
  • Beamtinnen und Beamte mit Funktion nach FZO (Beförderungen im jeweiligen Topf bereits ausgeschöpft)
  • Beamtinnen und Beamte auf nur "kommissarisch" besetzen Funktionen

Wer allein aufgrund dieses Problems nach Abschluss des Beurteilungsverfahrens von grundgesetzkonformer Beurteilung nach Eignung, Befähigung und Leistung sprechen will, wird großen Mut und große Überzeugungskraft aufwenden müssen, um bei zu erwartenden verwaltungsgerichtlichen Überprüfungen bestehen zu können.

Allein aus diesen Gründen fordert der BDK seit Jahren ein ganzheitliches Personalentwicklungskonzept. Das, was wir seit Jahren in diesem wichtigen Bereich der Personalführung erleben, schafft nur Unfrieden und Demotivation in allen Bereichen der Polizei. Deshalb bleibt das Thema "Personalentwicklung" inklusive der Wiederherstellung "von Fachlichkeit geprägter Verwendungskonzepte" auf der Agenda des BDK.