BDK mahnt bei Landtagsanhörung zur Einrichtung des Pensionsfonds zu Transparenz und Sicherheit

11.12.2015

"Schnell gelernt ist schnell vergessen" - mit diesem Fazit und Urteil über die Veränderungskompetenz der Landesregierung in Besoldungsfragen verließen der Landesvorsitzende Sebastian Flieder und seinen Stellvertreter Oliver Huth kopfschüttelnd den Plenarsaal nach der Anhörung zum Gesetzespaket rund um die Einrichtung eines Pensionsfonds des Landes Nordrhein-Westfalen.
BDK mahnt bei Landtagsanhörung zur Einrichtung des Pensionsfonds zu Transparenz und Sicherheit
Foto: RainerSturm / pixelio.de

Zumindest unsere Erinnerung an eine Anhörung zum Entwurf des Besoldungs- und Versorgungsgesetzes 2013/2014 war noch "zu" sehr präsent. Damals hatten sich fast alle Sachverständigen gegen das Gesetz ausgesprochen, es mitunter als naiv bezeichnet und auf die Verfassungswidrigkeit hingewiesen, die sich die Landesregierung später durch das Verfassungsgericht in Nordrhein-Westfalen bescheinigen lassen musste. Die am Donnerstag erlebte Anhörung verlief im Votum nahezu aller Sachverständigen spiegelbildlich. Die Abgeordneten mussten gebetsmühlenartig formulierte Mahnungen, jede Menge konstruktive Kritik und die Erstellung einer Hausaufgabenliste zur Kenntnis nehmen.

Der BDK war bei der Anhörung als einzige Berufsvertretung der Polizei zugegen und  gab wie alle anderen Sachverständigen nach Erhalt dürftig ausgestalteter Gesetzesmaterialien eine Stellungnahme ab.

Die Landesregierung möchte einen "Pensionsfonds des Landes Nordrhein-Westfalen“ einrichten und plant damit, einen Paradigmenwechsel bei der Bildung von Rückstellung bzw. Rücklagen für die künftigen Pensionen ihrer Versorgungsempfänger einzuläuten.

Ein Rückblick:
Um den steigenden Pensionsbelastungen auf Dauer entgegenzuwirken und sie für den Landeshaushalt tragfähig zu machen, sind in Nordrhein-Westfalen die beiden Sondervermögen „Versorgungsrücklage“ (seit 1999) und „Versorgungsfonds“ (seit 2006) ins Leben gerufen worden. Die Versorgungsrücklage wird dabei aus einer Verminderung der Besoldungsanpassungen gespeist. Das bedeutet im Klartext, dass die Besoldungsempfänger hier eine Gehaltskürzung (0,2 %) hingenommen haben und das eingesparte Gehalt in diese Rücklage eingezahlt wird. Im Jahr 2017 (ab dann soll der neue Pensionsfonds existieren) beläuft sich die Kürzung der Besoldung für diese Einzahlungen auf 1,8 Prozent.

Im Gegenzug speist die Landesregierung den Versorgungsfonds mit Haushaltsmitteln.Die Landesregierung zahlt für jeden Beamten, dessen Dienstverhältnis nach dem 31.12.2005 begründet worden ist, einen Betrag in Höhe von 500 Euro pro Monat ein. In der Folgezeit hat sich der Betrag erhöht. Im Jahr 2006 wurde auf diese Weise einhellig das Ziel formuliert eine 70 %-Deckung der Versorgungsausgaben mit entsprechenden Rücklagen zu gewährleisten.

Das neue Gesetz:
Die Bestände der beiden Sondervermögen sollen bis Ende 2017 rund 5,9  Milliarden Euro (Versorgungsrücklage) und rund 3,9 Milliarden Euro  (Versorgungsfonds) betragen. Einschließlich der letztmaligen Zuführung zur Versorgungsrücklage (508 Millionen Euro) ergibt sich dann insgesamt ein Bestand von 10,3 Milliarden Euro,der im neu zu errichtenden Sondervermögen „Pensionsfonds“ zusammengeführt werden soll. Errichtet werden soll das neue Sondervermögen ab Januar 2017. 

Die Landesregierung legte für die Anhörung zeitgleich ein Gesetz für den Vierten Nachtragshaushalt 2015 vor, in dem Minderausgaben bei der Zuführung an den  Versorgungsfonds (- 635 Millionen Euro) im Vorgriff auf das Haushaltsjahr 2016 bereits in diesem Jahr dem Versorgungsfonds zugeführt werden sollen. Auf diese Weise gelingt es letztlich trickreich, eine weiterhin formal fallende Linie bei der Neuverschuldung vorzutäuschen. Zeitgleich wird die Begründung für die verzögerte Übernahme des Besoldungsergebnisses „keine ausreichenden Haushaltsmittel“ widerlegt.

Das Vorhaben „Pensionsfonds“ stößt in der jetzigen Ausgestaltung bei fast allen Sachverständigen, Berufsvertretungen und Dachverbänden auf Widerspruch. Die Landesregierung vereinnahmt die bei den Beamtinnen und Beamten eingesammelten Versorgungsbeiträge ersatzlos und plant ihren Beitrag für die Versorgung auf jährlich 200 Mio. EURO zu kürzen. Diese drastische Kürzung der Zuführungen stellt das Ziel eines ausreichenden Finanzpolsters für die zukünftige Beamtenversorgung infrage. Zudem legt die Landesregierung kein Gesetz vor, dass eine Entnahme von Mitteln regelt und "Fremdverwendungen" im Landeshaushalt untersagt (Entnahmegesetz). Das wäre so, als wenn man eine private Rentenversicherung abschließt ohne vertragliche Vereinbarung darüber, wann man im Rentenfall wieviel Rentenleistungen ausgezahlt bekommt.

Diesen Paradigmenwechsel bis hin zur chronischen Unterfinanzierung der Versorgungsrücklage rechnet die Landesregierung sich z.B. mit der Berücksichtigung von Preisen des Jahres 2011 und damit der Ausblendung der Inflation sowie einer bei den Versorgungsempfängern offensichtlich nicht zu berücksichtigten steigenden Lebenserwartung schön. Tatsächlich werden die Zuführungen auf diese Weise in rund 15 Jahren voraussichtlich weniger als 2 Prozent der jährlich zu zahlenden Beamtenpensionen ausmachen.
Neben der Forderung über eine Aufstockung der Rücklagen und der Notwendigkeit eines Entnahmegesetzes wies der BDK u.a. daraufhin, dass Landesregierung aus der missratenen Aufsichtswahrnehmung und „Governance“ vergangener Jahre keine Lehren gezogen hat. Die Skandalchronik der WestLB inklusive angeblich unbemerkter „Cum Ex-Geschäfte“ und Millionenverluste nach Investitionen in Staatsanleihen beschäftigen unsere Kriminalbeamten nach wie vor und begründen Sorgen um die Sicherheit des eingezahlten Geldes. Das Gesetz sieht derzeit keine transparente Anlagestrategie vor, sondern gestattet es allein dem Finanzministerium, diese im Erlasswege festzulegen. Um so erstaunlicher ist es, dass die Landesregierung z.B. die Veröffentlichung eines Anlageplans und die Implementierung eines ehrenamtlichen Beirates zur Kontrolle des Geschäftsgebarens nicht zwingend berücksichtigt. Ebenso schließt sie eine Fremdvergabe der Verwaltung des Pensionsfonds an den privaten Bankensektor nicht aus. Eine Reihe von Sachverständigen teilte die BDK-Kritik und schloss sich der Forderung nach Einführung eines Beirats an.

Der BDK NRW wird den Gesetzgebungsprozess bis hin zur Einleitung rechtlicher Schritte begleiten.

Stellungnahme des BDK zum Gesetz zur Errichtung des Pensionsfonds des Landes Nordrhein-Westfalen vom 10.12.2015