BDK nimmt Stellung zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt

19.11.2025

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hat zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt Stellung genommen.

Darin begrüßen wir das Ziel, das Umweltstrafrecht an aktuelle europäische Vorgaben anzupassen und den strafrechtlichen Schutz von Ökosystemen zu stärken.

Positiv hervorzuheben ist insbesondere, dass künftig Ökosysteme als strafrechtlich geschütztes Rechtsgut aufgenommen werden sollen. Darüber hinaus begrüßt der BDK, dass die Strafrahmen angehoben und Umweltstraftaten künftig auch bereits im Versuch strafbar sein sollen. Ebenso positiv bewertet wird, dass der Entwurf eine Ausweitung der strafrechtlichen Bestimmungen auf gewerbs- und bandenmäßige Begehungsweisen vorsieht. Schließlich wird auch der neu geschaffene Straftatbestand zur unerlaubten Ausführung von Vorhaben als wichtiger Fortschritt bewertet.

Kritisch ist jedoch anzumerken, dass der Entwurf die in der Richtlinie geforderte Bereitstellung wirkungsvoller Ermittlungsinstrumente bislang nicht ausreichend berücksichtigt. Aus unserer Sicht ist dies notwendig, um den zunehmend professionell und grenzüberschreitend organisierten Strukturen der Umweltkriminalität wirksam begegnen zu können.

Daher fordern wir unter anderem die Aufnahme schwerer Umweltstraftaten in den Katalog des §100a StPO sowie eine systematische Stärkung spezialisierter Ermittlungsstrukturen.

Unsere vollständige Stellungnahme steht hier zum Download bereit.

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