BDK NRW begrüßt Möglichkeit der Online Vernehmung

12.04.2022

Als erstes Bundesland bietet die nordrhein-westfälische Polizei Vernehmungen künftig auch online an. Bis Jahresende soll in allen 47 Kreispolizeibehörden neben dem persönlichen Erscheinen im Kriminalkommissariat auch die Vernehmung per Video möglich sein.
BDK NRW begrüßt Möglichkeit der Online Vernehmung
Bildquellenangabe: Tony Hegewald / pixelio.de

Der BDK NRW begrüßt den Schritt des Landes NRW, unter bestimmten Voraussetzungen zukünftig Vernehmungen online durchführen zu können.
In unserem jüngst veröffentlichten Papier „Zukunftsoffensive Kriminalpolizei NRW“ hatten wir neben anderem gefordert:

Moderne Arbeitsformen umfassen beispielsweise die Arbeit von zu Hause. Dazu muss die Tätigkeit natürlich geeignet sein, oder es müssen Prozesse etabliert werden, die Arbeitsschritte ins Homeoffice verlagern können. Dazu könnten zukünftig auch Vernehmungen in einfach gelagerten Sachverhalten zählen.
Es wird notwendig sein, mit dem gesellschaftlichen digitalen Wandel Schritt zu halten. Die Kriminalpolizei braucht neben der Entwicklung von Tools Experten, die innovativ die digitale Landschaft nach neuen Ermittlungsmöglichkeiten sondieren und diese Ideen nutzbar machen.


Erfreut zeigt sich der BDK NRW Vorsitzende Oliver Huth über die aktuelle Entwicklung:


„Das zeigt den Innovationsgeist innerhalb der Kripo und des BDK NRW, denn unser Sprecher Junge Kripo, Max Oermann, war maßgeblich an der Konzeption beteiligt. Es ist ein weiterer Schritt, die Kripo auf den notwendigen Weg für die digitale Zukunft zu bringen.“


Als erstes Bundesland bietet die nordrhein-westfälische Polizei Vernehmungen künftig auch online an. Dies bringt Erleichterungen für die kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung und für die Bürgerinnen und Bürger mit sich.


Minister Reul:

"An dieser Stelle ist Nordrhein-Westfalen einmal mehr bundesweiter Vorreiter. Wir schaffen hier eine enorme Erleichterung für die Polizei und für die Bürgerinnen und Bürger: eine Win-Win-Situation. Die Online-Vernehmung vereinfacht Verfahren um ein Vielfaches und sorgt für eine flexible Polizeiarbeit."


Und verweist dabei insbesondere auch auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie das Arbeiten aus dem Home-Office.


Bislang müssen Zeugen oder Geschädigte persönlich im Kriminalkommissariat erscheinen, um ihre Aussagen aufzugeben. Dies wird häufig zum Problem, da der Wohnort der Beteiligten nicht selten vom Tatort abweicht. In diesen Fällen übernimmt die für den Wohnort verantwortliche Dienststelle die Vernehmung. Die Sachbearbeitung durch mehrere Ermittlerinnen und Ermittler kann zu längeren Verzögerungen führen. Auch die persönliche Vernehmung von Deutschen, die im Ausland leben, wurde durch bürokratische Verfahren erschwert. Die Online-Vernehmung erspart künftig eine weite Anreise, bürokratische Verfahren und die Bearbeitung durch unterschiedliche Dienststellen.


Nach der Erprobungsphase im Düsseldorfer Polizeipräsidium wird nun ein landesweites Umsetzungskonzept erarbeitet.


Eingesetzt werden soll die Onlinevernehmung bei ausgewählten Delikten der leichten und mittelschweren Kriminalität, dies aber immer auch unter Beachtung besonders sensibler Sachverhalte. Dabei steht der Opferschutz besonders im Fokus.
Die Online-Vernehmung ist Teil der Initiative Pro K, die Innenminister Herbert Reul dieses Jahr ins Leben gerufen hat. Unter Leitung des Landeskriminaldirektors Johannes Hermanns entwickelt eine landesweite Arbeitsgruppe Ideen und Maßnahmen, um die Kriminalpolizei modern, attraktiv und zukunftsfähig aufzustellen.


Der BDK wird sämtliche Ideen und Maßnahmen konstruktiv begleiten.