BDK NRW begrüßt Verbesserungen im Polizeigesetz NRW
16.02.2018
Gerade im Fall terroristischer Bedrohungen muss der Staat effiziente Wege finden, um Gefahren zu erforschen und Geflechte von Personen aufzudecken, die sich mit Vorbereitungen von Gewaltverbrechen, Organisierter oder Terroristischer Kriminalität befassen. Nur so können schwerste Straftaten verhindert und Opfer vermieden werden.
NRW hat stetig zunehmende Probleme mit unterschiedlichen Subkulturen. Kriminelle Familienclans, Rockergruppen und Gangs lehnen den Rechtsstaat ab und verunsichern die Bevölkerung.
Die Polizei benötigt daher - nicht nur zur Terrorismusbekämpfung - schon seit Jahren die Möglichkeit auch zur Gefahrenabwehr die Telekommunikation entsprechender Personen zu überwachen. Es darf dabei keinen Unterschied machen, ob verschlüsselt über Messengerdienste wie WhatApp oder unverschlüsselt kommuniziert wird. Unabhängig von technischen Schwierigkeiten ist es daher richtig, auch den rechtlichen Rahmen für die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung zu schaffen.
Der BDK NRW befürwortet auch die übrigen von Minister Reul vorgeschlagenen Maßnahmen. Der Innenminister setzt damit in wesentlichen Teilen sehr konkrete Vorschläge des BDK um, zum Beispiel die elektronische Aufenthaltsüberwachung ("Fußfessel").
"Bei all der Freude über diese positive Entwicklungen werde ich jedoch nicht müde, auf zwei Dinge hinzuweisen. Zum einen können gefahrenabwehrende Maßnahmen, wie Aufenthalts- oder Telekommunikationsüberwachungen, nur von qualifiziertem Personal durchgeführt werden. Dieses steht nicht in hinreichender Anzahl zur Verfügung. Zum anderen drängen wir weiter auf Umsetzung unseres rechtlichen Hauptanliegens. Der BDK war es, der nach 1986 das Thema "Musterpolizeigesetz" wieder auf die politische Agenda gehoben hat. Die Innenministerkonferenz arbeitet derzeit daran. Die deutschen Innenminister sind aufgerufen, sich zusammenzuraufen und sich auf einen einheitlichen Entwurf für ein Mustergesetz zu einigen. Alle deutschen Polizeien müssen endlich in allen Bundesländern über dieselben Instrumentenkästen zur Gefahrenabwehr verfügen. Der deutsche Flickenteppich der polizeilichen Eingriffsbefugnisse ist außer den Straftätern niemandem zu vermitteln." erläutert Sebastian Fiedler.