BDK-Rechtsschutz: Ein starkes Plus für unsere Mitglieder
09.07.2026
Polizeiliche Maßnahmen geraten heute schneller denn je in den Fokus straf-, disziplinar- oder zivilrechtlicher Verfahren. Gerade in solchen Situationen entscheidet eine kompetente anwaltliche Vertretung häufig über den Ausgang des Verfahrens.
Der dienstliche Rechtsschutz bietet dabei keinen umfassenden Schutz. Insbesondere bei Straf- und Disziplinarverfahren müssen Betroffene häufig zunächst selbst für ihre Verteidigung aufkommen oder erhalten lediglich einen Kostenvorschuss bzw. ein Darlehen, das im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung zurückzuzahlen ist.
Hinzu kommt: Seit der Reform des Disziplinarrechts können Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ohne vorherige gerichtliche Entscheidung ausgesprochen werden. 1) Umso wichtiger ist eine verlässliche rechtliche Absicherung.
Der Unterschied macht den Vorteil
Der BDK ist die einzige bundesweit tätige Polizeigewerkschaft, deren Mitglieder über eine echte Rechtsschutzversicherung bei der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG abgesichert sind. Die Leistungsentscheidung erfolgt auf Grundlage der Versicherungsbedingungen – unabhängig von verbandsinternen Entscheidungen. 2)
Die Vorteile auf einen Blick:
- echte Rechtsschutzversicherung
- unabhängige Leistungsprüfung durch den Versicherer
- Versicherungssumme bis 1 Mio. Euro je Rechtsschutzfall
- keine Selbstbeteiligung
- freie Anwaltswahl
- schnelle telefonische Rechtsberatung - ohne vorherigen Verbandsantrag
Fazit:
Wer täglich schwierige Entscheidungen trifft und Verantwortung trägt, sollte sich im Ernstfall auf einen starken Rechtsschutz verlassen können. Mit der Kombination aus gewerkschaftlicher Fachkompetenz und einer echten Rechtsschutzversicherung bietet der BDK seinen Mitgliedern einen Schutz, der sich deutlich von verbandsinternen Rechtsschutzsystemen anderer Polizeigewerkschaften unterscheidet.
Stefan Franz
Stellv. Landesvorsitzender
1) https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/disziplinarrecht-mehr-macht-weniger-rechtsschutz
2) https://www.bdk.de/mitgliedschaft/leistungen
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