BDK Rheinland-Pfalz begrüßt Planungen des MDI zur Arbeitsschutzausstattung bei der Kriminalpolizei:
22.12.2025
Hintergrund:
Hinsichtlich der Bewertung der Sicherheit am Arbeitsplatz und der persönlichen Ausstattung der Kolleginnen und Kollegen in den jeweiligen Arbeitsbereichen liegen seit mehreren Jahren Entwürfe der GBU für die einzelnen Kommissariate vor. Vor dem Hintergrund der Neuorganisation zum 01.07.2024 ergaben sich weitere Anpassungsbedürfnisse, so dass sich mittlerweile GBU mit einer Gesamtstärke von deutlich mehr als 1.000 Seiten in einem scheinbar nicht enden wollenden Diskurs zwischen dem MDI und dem HPR befanden.
Teil dieser GBU sind definierte Ausstattungssolls (sog. persönliche Schutzausstattungen – PSA) für die eingesetzten K-Kräfte. Dieses Ausstattungssoll wurde nun vom MDI erarbeitet, um die Standards der persönlichen Schutzausstattung (PSA) der K-Kräfte bereits vor der finalen Überarbeitung der GBU festzulegen und dementsprechend notwendige Beschaffungsprozesse einleiten zu können.
Aktueller Stand:
Das mittlerweile durch den HPR zugestimmte Ausstattungssoll hat u.a. für alle kriminalpolizeilichen operativen Kräfte eine persönliche Grundausstattung festgelegt. Diese besteht aus
- taktischer Einsatzcoat und Armbinde mit der Aufschrift Polizei
- Einsatzhandschuhe
- 3 in 1 Jacke
- knöchelhohes Paar Einsatzstiefel „Einsatzschuh WSD Modell Winter“
Für die unterschiedlichen übrigen Arbeitsbereiche (z. B. K 11, K 24, K 31, K 32) sind darüber hinaus persönliche Schutzausstattungen und Pool-Ausrüstungen festgelegt worden, die hoffentlich auch zeitnah bekannt gemacht werden.
Die Umsetzung dieser Ausstattungsplanungen werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Der BDK Rheinland-Pfalz begrüßt diese pragmatische Vorgehensweise ausdrücklich, mahnt jedoch auch eine konsequente Umsetzung der Planungen im Jahr 2026 an.
Die durch das MDI scheinbar geplante reduzierte Ausstattung der K 32 Kräfte wird der BDK Rheinland-Pfalz aufmerksam begleiten. Das bisherige Ausstattungssoll[1] darf nicht unterschritten werden. Der BDK fordert, dass sich die KT-Kräfte – unabhängig von der Frage des Arbeitsschutzes – auch in der Öffentlichkeit gut darstellen können. Kaum ein Arbeitsbereich wird derart oft von der Öffentlichkeit bei oder im Vorfeld der Tatortarbeit begleitet.
Dem BDK war der Arbeitsschutz immer ein besonderes Anliegen. Wir halten Euch jedenfalls hierzu auf dem Laufenden.
[1] "Schutzkleidung allgemein nach DIN EN 340, Regenschutzjacke bzw. Arbeitsanzug mit Sommer- und Winterhose, Thermoweste, 3 in 1, Wetterschutzjacke (nach DIN EN 343, DGUV 112-189 Ziffer 4.3.17, Klasse 3, atmungsaktiv)) aus dem Trageversuch im Jahr 2020