BDK Rheinland-Pfalz begrüßt SENSOR.rlp - aber stärkere Beteiligung und Datenschutzanpassungen erforderlich

16.12.2025

Rheinland-Pfalz startet, ähnlich wie andere Bundesländer ein Projekt, um mögliche Bedrohungslagen früher erkennen zu können und begrüßt den Piloten zum ganzheitlichen Bedrohungsmanagement SENSOR.rlp. Allerdings fordert er auch eine tatsächliche Beteiligung anderer Stellen und Änderungen im Datenschutz.

Zum Pilotprojekt sagt Minister Ebling:

"SENSOR.rlp ist ein Meilenstein für die präventive Arbeit unserer Polizei. Wir schaffen damit ein modernes, wissenschaftlich fundiertes Bedrohungsmanagement, das Hinweise früher sichtbar macht, Risiken klarer bewertet und rechtzeitige Maßnahmen ermöglicht. Rheinland-Pfalz setzt damit ein klares Zeichen für eine starke, vorausschauende Innere Sicherheit.“

Mit diesem Piloten sollen im PP Mainz und kurze Zeit später auch im PP Koblenz vor allem solche Personen betrachtet werden, die „psychisch auffällig“ sind und oftmals ohne offenkundige konkrete Vorwarnungen schwere Gewalttaten oder terroristische Angriffe durchführen. Ein Beispiel dafür ist die Amokfahrt in Trier vom Dezember 2020. Ob mit einem etablierten Bedrohungsmanagement diese Amok-Fahrt hätte verhindert werden können, bleibt fraglich. 

Der BDK Rheinland-Pfalz begrüßt es ausdrücklich, dass der Staat (und damit nicht die Polizei alleine) sich verstärkt und vernetzt mit diesen Problemstellungen auseinandersetzt, Gefahren früher erkennt und ressortübergreifend gezielte und mithin individuelle Maßnahmenkonzepte trifft, um die Allgemeinheit besser zu schützen.

Wie das Ministerium mitteilt, soll der Kernbaustein des neuen Systems der intensive Austausch mit Netzwerkpartnern wie kommunalen Behörden, Staatsanwaltschaft und Schulen sein. Soweit die erklärte Zielsetzung, die der BDK Rheinland-Pfalz uneingeschränkt unterstützt.

 Der Landesvorsitzende des BDK Rheinland-Pfalz, Lothar Butzen, betont jedoch:

"Der Umgang mit psychisch kranken Personen ist seit vielen Jahren hoch problematisch und wird allein durch die Einführung eines strukturierten Bedrohungsmanagements in Gestalt von „SENSOR.rlp“ nicht einfacher werden. Wir als Praktiker wissen, dass es in der Gesellschaft viele Menschen gibt, die als „psychisch auffällig“ bezeichnet werden können. Im Bedrohungsmanagement ist entscheidend, welche Maßnahmen auf eine strukturierte Erfassung von Menschen mit entsprechendem Potenzial folgen. Hierbei wird es ein wesentlicher erfolgskritischer Punkt sein, dass alle zuständigen Behörden wie bspw. Ordnungsämter, Gesundheitsämter, Ausländerämter und auch Schulen gemeinsam mit der Polizei in einem ganzheitlichen Netzwerk zusammenwirken, um individuelle Maßnahmenkonzepte abzustimmen. Der Datenschutz setzt dieser Zusammenarbeit leider allzu oft Grenzen. Dass das Innenministerium RP sich damit ernsthaft auseinandersetzt, ist ein richtiger Schritt. Auch weitere Ministerien haben auf strategischer Ebene ihre Bereitschaft erklärt, sich des Themas gemeinsam anzunehmen. Der BDK wird aufmerksam beobachten, wie sich – diesen strategischen Absichtsbekundungen folgend – das Zusammenwirken der Behörden auf operativer Ebene gestalten wird, da nur so ein ganzheitliches Bedrohungsmanagement erfolgreich sein kann.“

 Für einen erfolgreichen Pilotbetrieb fordert der BDK Rheinland-Pfalz:

Die Polizei ist ein wesentlicher Partner, aber nicht der alleinige Verantwortungsträger für das Programm SENSOR.rlp. Daher sollte das SENSOR.rlp auch von anderen Ministerien konzeptionell mitgezeichnet werden.

Der Datenschutz, gerade bei psychisch auffälligen Personen, muss dringend überprüft werden. Der Schutz der Allgemeinheit darf dem individuellen Datenschutz nicht nachgeordnet bleiben. Gesetzliche Änderungen ähnlich der des in Hessen geplanten „Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes“, das in klar definierten Fällen eine Mitteilungspflicht an Ordnungs- und Polizeibehörden den behandelnden Kliniken auferlegt, sind auch in Rheinland-Pfalz erforderlich.

Für die Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen als eine der wesentlichen Maßnahmen müssen die Observations- und Fahndungseinheiten besser aufgestellt werden.

Bevor der Pilotbetrieb abgeschlossen und vermutlich der sog. Echtbetrieb im Jahre 2027 auf das ganze Land übertragen wird, sollte der Mehrwert eines derartigen Bedrohungsmanagements mit Hilfe einer externen wissenschaftlichen Evaluation untersucht werden. Die beauftragte Institution sollte frühzeitig einbezogen werden, um zu gewährleisten, dass während des Pilotbetriebs die richtigen Parameter erhoben werden.

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