BDK Rheinland-Pfalz würdigt Einsatz der Kräfte der BAO Ahr

29.11.2022

„Der Kriminalist“ berichtet in seiner September–Ausgabe als Titelstory: „ Die Vermisstenstelle der Flutkatastrophenlage an der Ahr im Polizeipräsidium Koblenz“
BDK Rheinland-Pfalz würdigt Einsatz der Kräfte der BAO Ahr

Stefan Linder, stellvertretender Leiter K 1 der KI Neuwied und BDK–Mitglied stellte in einem beeindruckenden, detailreichen und hoch empathischen Report die Vermisstenstelle der BAO Ahr dar, deren Arbeit er maßgeblich verantworten musste. Dieser Bericht[1] war zweifelsfrei Teil seiner eigenen Bewältigung dieses unglaublich belastenden Ereignisses. So geht es weiterhin vielen Kolleginnen und Kollegen, die in der BAO Ahr eingesetzt waren. Die Tätigkeiten in der Vermissten- und Leichenidentifizierungsstelle können gar nicht ausreichend gewürdigt werden.

Bemerkenswert ist folgende Reaktion einer Bürgerin aus dem Kreis Ahrweiler: 20221129_rp_Dankeskarte.pngDer BDK Rheinland-Pfalz schließt sich diesem Dank an alle eingesetzten Kräfte der Polizei, der Rettungsdienste, der Feuerwehren und vielen anderen freiwilligen Helfern ausdrücklich an.

Kommentar des BDK-Landesvorstandes zu den aktuellen Entwicklungen zur Flutkatastrophe:

Die Worte der Bürgerin aus dem Landkreis Ahrweiler enden mit „…der aller größten Wertschätzung, Respekt und Anerkennung …“. Diese Worte tun gut. Einsatzkräfte der Polizeien des Bundes, der Länder und vor allem des PP Koblenz haben sich in einer herausragenden Weise über Monate hinweg engagiert. Sie haben dabei auch zahlreiche VIP-Besuche im Katastrophengebiet geschützt, haben beobachtet wie auch Wahlkampf an der Ahr gemacht wurde. Unmittelbar nach dem Einsatz gab es Lob aus Reihen der Politik an alle eingesetzten Kräfte.

Zur aktuellen Diskussion möchte der BDK Rheinland-Pfalz zunächst einmal klarstellen, dass wir das Instrument des parlamentarischen Untersuchungsausschusses achten und dessen Arbeit nicht in Frage stellen möchten. Es geht uns auch nicht darum, festgestellte Fehler in der Einsatzbewältigung und in der Bearbeitung der Aktenbeiziehungsbeschlüsse klein zu reden oder deren Aufklärung zu unterbinden.

Bei Katastrophen laufen die Einsatzbewältigungen niemals rund. Einen derartigen Einsatz vorzuplanen und abzuarbeiten ist hochkomplex, herausfordernd und schlussendlich immer auch fehleranfällig.

So wird keine durchgehende Einsatzakte, wie beispielsweise in einem Strafverfahren, erstellt. Bei einer derartigen Katastrophenlage fallen Unmengen von unterschiedlichsten und unstrukturierten Daten bei vielen Stellen innerhalb der Polizei an. Die Einsatzbewältigung lässt eine über alle Bereiche umfassende lückenlose Darstellung nicht zu. Es gibt demnach nicht die „Akte Flutkatastrophe“, sondern Datenbanken (z.B. GSL-net) oder Vermissten-, Todesermittlungsakten, Strafakten wegen Plünderungen, etc.

Der unstrukturierte Mailverkehr, der während der Bewältigung der Gesamtlage anfiel, wird normalerweise nicht Teil einer „Akte“, wird nicht an Zentralstellen gebündelt und bedarf auch keiner längerfristigen Aufbewahrung. Die in diesem Kontext öffentliche Darstellung, die Polizei habe  womöglich bewusst Teile „der Akte“ zurückgehalten, ist alleine schon deshalb nicht richtig.

Zu einem vergleichbaren Ergebnis kommt auch die „Revisionsgruppe zur Aufklärung von Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit der Aktenübersendung der Polizei an den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“ im rheinland-pfälzischen Landtag“ in ihrem Teilbericht vom 23. November 2022:

Auszug: „Alle Erklärungen gemäß Ziffer 1. enthalten eine salvatorische Klausel. Dies ist nachvollziehbar und verständlich mit Blick auf die komplexen Datenbestände und herausfordernde Transferleistungen von Daten aus den polizeilichen Systemen sowie dem Umstand, dass in der Bewältigung der Einsatzlage Daten ohne Vorsatz falsch abgelegt werden oder verloren gehen können. Es kann letztlich nicht ausgeschlossen werden, dass es einzelne Daten gibt, die nicht gefunden wurden. Dies zeigt auch die Nachlieferung wie in Ziff. 3 beschrieben und ist nicht zu beanstanden.“

Seit geraumer Zeit liegt der öffentliche und politische Fokus auf der Polizei. Es wird versucht, mögliche politische Fehler auf dem Rücken der Polizei auszutragen. Die Opposition sucht ihre Chance, die vermeintlichen Fehler bei der „Aktenvorlage“ politisch zu nutzen,  aber auch die Parteien der Regierungskoalition scheinen den Blick kritisch auf der Polizei halten zu wollen. Es entsteht der Eindruck, dass die Polizei in dieser Katastrophenlage verantwortlich gemacht werden soll für Dinge, die nicht in ihrem originären Verantwortungsbereich lagen.

Der BDK Rheinland-Pfalz nimmt jedenfalls ein kollektives Misstrauen gegenüber der Polizei Rheinland-Pfalz wahr. Alle Parteien sollten sich darüber bewusst sein, dass diese Entwicklungen auch Wirkungen in der Polizei haben, die der BDK mit den Stichworten Verunsicherung, Orientierungs- und Vertrauensverlust skizzieren könnte.

Man gewinnt den Eindruck, dass die Polizei zunehmend mehr zum Spielball der Politik wird.

[1] der kriminalist 09-2022 — Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (bdk.de)